Entscheidungen zu § 45 Abs. 3 WG 2001

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-8 von 8

TE Vwgh Erkenntnis 2002/6/27 2001/07/0153

Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 2. Bezirk, vom 28. Februar 2001 wurde die beschwerdeführende Partei als Alleineigentümerin der Liegenschaft in Wien 2, Nordbahnhofgelände, unter Spruchpunkt 3) verpflichtet, gemäß § 45 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit den §§ 8 und 11 des Wiener Abfallwirtschaftsgesetzes (Wiener AWG), LGBl. Nr. 13/1994 in der Fassung LGBl. Nr. 53/1996, binnen einem Monat ab Rechtskraft dieses Bescheides die unter Pkt 3a) bis ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.06.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/6/27 99/07/0022

Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 2. Bezirk, vom 2. September 1997 wurde die beschwerdeführende Partei als Alleineigentümerin der Liegenschaft in W, N-Gelände, unter Spruchpunkt I zur Entsorgung verschiedener Abfälle nach § 32 AWG (vgl. hiezu das hg. Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 99/07/0023) und mit Spruchpunkt II zur Entfernung und Entsorgung verschiedener Abfälle nach § 45 Abs. 2 und 3 i.V.m. den §§ 12 bis 15 des Wiener AWG verpflicht... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.06.2002

RS VwGH Erkenntnis 2002/06/27 99/07/0022

Rechtssatz: Nach dem klaren Wortlaut des § 45 Abs. 3 Wr AWG 1994 (arg.: "oder ihm zumutbare Abwehrmaßnahmen unterlassen hat")genügt es bereits für eine Auftragserteilung an den Liegenschaftseigentümer, wenn dem Eigentümer vorgeworfen werden kann, ihm zumutbare Abwehrmaßnahmen unterlassen zu haben. Eine zusätzlich Prüfung der Frage einer allfälligen Duldung etwa einer gesetzwidrigen Ablagerung ist demnach nicht geboten. Im RIS seit 18.09.2002 mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 27.06.2002

RS Vwgh 2002/6/27 2001/07/0153

Index: L37139 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe WienL82409 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Wien
Norm: AWG Wr 1994 §1 Abs2;AWG Wr 1994 §45 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2001/07/0177 E 27. Juni 2002 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/07/0022 E 27. Juni 2002 RS 6 Stammrechtssatz Angesichts der in § 1 Abs. 2 des Wr AWG 1994 normierten öff... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.2002

RS Vwgh 2002/6/27 2001/07/0153

Index: L37139 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe WienL82409 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Wien
Norm: AWG Wr 1994 §45 Abs2;AWG Wr 1994 §45 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2001/07/0177 E 27. Juni 2002 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/07/0022 E 27. Juni 2002 RS 2 Stammrechtssatz Der VwGH verkennt nicht, dass eine adäquate Bewachung eine... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.2002

RS VwGH Erkenntnis 2002/06/27 99/07/0022

Rechtssatz: Angesichts der in § 1 Abs. 2 des Wr AWG 1994 normierten öffentlichen Interessen, die bei der Vollziehung dieses Gesetzes zu beachten sind, ist nicht zu erkennen, dass der Gesetzgeber seinen rechtspolitischen Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Regelung der Inpflichtnahme von Liegenschaftseigentümern im Falle der Unterlassung zumutbarer Abwehrmaßnahmen nach § 45 Abs. 3 legcit überschritten hätte. Im RIS seit 18.09.2002 mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 27.06.2002

RS Vwgh 2002/6/27 2001/07/0153

Index: L37139 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe WienL82409 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Wien
Norm: AWG Wr 1994 §45 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2001/07/0177 E 27. Juni 2002 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/07/0022 E 27. Juni 2002 RS 4 Stammrechtssatz Nach dem klaren Wortlaut des § 45 Abs. 3 Wr AWG 1994 (arg.: "oder ihm zumutbare... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.2002

RS VwGH Erkenntnis 2002/06/27 99/07/0022

Rechtssatz: Der VwGH verkennt nicht, dass eine adäquate Bewachung eines derart großen Geländes(5.000 m²)trotz verschiedener vom Verpflichteten getroffener Maßnahmen (Erdwälle, Panzersperren etc.)schwierig und kostenaufwändig ist. Dennoch ist die nur von einer Person durchgeführte Kontrolltätigkeit im Hinblick auf die - jedenfalls während der Werktage bestehenden - verschiedenen freien Zufahrtsmöglichkeiten zu dem Gelände trotz anderer baulicher und organisatorischer Maßnahmen (z.B. Panzers... mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 27.06.2002

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