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L37139 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeNorm
AWG Wr 1994 §1 Abs2;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2001/07/0177 E 27. Juni 2002Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/07/0022 E 27. Juni 2002 RS 6Stammrechtssatz
Angesichts der in § 1 Abs. 2 des Wr AWG 1994 normierten öffentlichen Interessen, die bei der Vollziehung dieses Gesetzes zu beachten sind, ist nicht zu erkennen, dass der Gesetzgeber seinen rechtspolitischen Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Regelung der Inpflichtnahme von Liegenschaftseigentümern im Falle der Unterlassung zumutbarer Abwehrmaßnahmen nach § 45 Abs. 3 legcit überschritten hätte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001070153.X05Im RIS seit
07.10.2002Zuletzt aktualisiert am
29.03.2019