Begründung: Die minderjährige N***** und ihre Mutter sind polnische Staatsbürgerinnen. Die Minderjährige lebt bei ihrer Mutter in Wien. Am 13. 4. 2006 brachte sie beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft des V***** (eines kroatischen Staatsbürgers) gemäß § 163 Abs 1 ABGB ein; zugleich beantragte sie die Festsetzung des Unterhalts in Höhe von 192 EUR monatlich sowie die Gewährung von vorläufigem Unterhalt gemäß § 382a EO. Mit Beschluss vom 7... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Mag. Dr. Wurdinger als weitere Richter in der Pflegschaftssache des minderjährigen Maximilian F*****, wegen Regelung der Obsorge, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Mutter Sabine F*****, vertreten durch MMag. Dr. Stefan Günther, Rechtsanwalt in Wien, dieser vertreten dur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte war im Auftrag der P***** AG (im Folgenden P***** AG) als Subunternehmerin für Grabungsarbeiten bei einem Bauvorhaben im 21. Wiener Gemeindebezirk tätig. Dabei beschädigte sie ein Hauptstromkabel der W***** GmbH. Die Geschädigte nahm die P***** AG aus diesem Schadensfall vor dem Handelsgericht Wien zu 32 Cg 27/05w wegen 26.339,15 EUR sA in Anspruch. Beide Parteien des Vorprozesses verkündeten der nun Beklagten den Streit; diese trat dem Verfahren ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mitarbeiter des beklagten Bauunternehmens führten am 13. 10. 1998 auf Grund eines Vertrags mit der Magistratsabteilung 31 der Stadt Wien (Wasserwerke) Grabungs- und Bohrarbeiten durch, im Zuge derer ein 10 kV-Kabel sowie zwei 600 V-Kabel der klagenden Partei (damals: Wiener Stadtwerke-Elektrizitätswerke) beschädigt wurden. Im Grabungsbereich befanden sich insgesamt 46 Kabelschutzrohre in mindestens vier Lagen übereinander, davon 7 Kabelschutzrohre in der obers... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin des 1.128 m² großen Grundstücks (Gst) 168/2 der Liegenschaft EZ 351 eines näher bezeichneten Grundbuchs. Der Antragsgegner ist Eigentümer der EZ 9 desselben Grundbuchs mit den Gsten 174/1, 176, 178/1, 192/2 und 1154 (***** -Weg; im Folgenden nur Weg-Gst 1154). Die zusammenhängenden Grundstücke der Verfahrensbeteiligten Kongregation ***** (im Folgenden nur Beteiligte) in vier näher genannten EZ im Gesamtausmaß von 9.417 m² liegen mit... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Gesamtrechtsnachfolgerin der K***** GmbH & Co KG, die seit 1997 unter der Bezeichnung „Steirer Parkett" Parkettböden in Deutschland, Österreich, in der Schweiz und in 27 weiteren Ländern vertrieb. 1997 ließ die Rechtsvorgängerin der Klägerin die Domain steirerparkett.at registrieren. Sie war auch Inhaberin einer seit 21. 1. 1997 geschützten Wortbildmarke mit dem Wortteil „Steirer Parkett, das Original". Die Erstbeklagte vertreibt ebenfalls Parkettb... mehr lesen...
Begründung: Die am 10. 9. 1992 geborenen mj Zwillinge Bernhard Anton (im Folgenden nur mehr Bernhard genannt) und Martina Barbara (im Folgenden nur mehr Martina), deren Vater unbekannt ist, befinden sich seit 21. 10. 1992 im Rahmen der vollen Erziehung in ***** G***** bei Pflegeeltern, deren Familiennamen sie nun tragen. Nach dem Tod ihrer Mutter am 10. 7. 1995 erbten die beiden Minderjährigen - ebenso wie ihre Halbschwester Anna D***** - jeweils einen Bargeldbetrag von EUR 36.229... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte errichtete im Auftrag eines Sportvereins einen Fußballplatz mit Nebenanlagen. Bei den erforderlichen Grabungsarbeiten wurde ein Fernmeldekabel der Klägerin beschädigt. Die Klägerin hat an der Bauverhandlung, zu der sie geladen worden war, nicht teilgenommen. Die Beklagte hat die Klägerin über die in Aussicht genommenen Grabungsarbeiten nicht informiert. Die Klägerin begehrte die Reparaturkosten von 91.920 S. Die Beklagte beantragte die Abweisung des Klagebeg... mehr lesen...
Begründung: Im Rahmen der Erziehungshilfe ist die mittlerweile volljährig gewordene Maria K***** im "Betreuten Wohnen" der L***** untergebracht. Der Jugendwohlfahrtsträger stellte gemäß § 40 JWG den Antrag, ihren ehelichen Vater ab 1. 10. 1999 zu einem monatlichen Kostenersatz für die genannte Maßnahme von S 4.000 zu verpflichten. Im Rahmen der Erziehungshilfe ist die mittlerweile volljährig gewordene Maria K***** im "Betreuten Wohnen" der L***** untergebracht. Der Jugendwohlfahrts... mehr lesen...
Norm: AktG §225 Abs3HGB §202 Abs2UmWG §4
Rechtssatz: Eine Anmeldung zum Firmenbuch stellt zwar eine Verfahrenshandlung dar, die in einer Mitteilung an das Firmenbuchgericht zum Zweck einer vom Gesetz für zulässig erklärten Eintragung einer Tatsache in das Firmenbuch besteht. Knüpft aber das Gesetz an eine solche Anmeldung materiellrechtliche Wirkungen, kann nur das Einlangen der Anmeldung beim Firmenbuchgericht ausschlaggebend sein. ... mehr lesen...
Norm: AktG §225 Abs3HGB §202 Abs2UmWG §4
Rechtssatz: Wird die Zeitbestimmung des § 4 UmwG, § 202 Abs 2 HGB nicht eingehalten, langt also ein Eintragungsgesuch mehr als neun Monate nach dem Stichtag der Schlußbilanz beim Firmenbuchgericht ein, darf die Umwandlung nicht in das Firmenbuch eingetragen werden und wird daher nicht wirksam. Entscheidungstexte 6 Ob 124/97x Entscheidungstext ... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Landesgerichtes Leoben ist zu FN 75399g (seit 1980) die Alois V***** Gesellschaft mbH mit dem Sitz in W***** eingetragen. Gesellschafter mit einer voll eingezahlten Stammeinlage von je 700.000 S sind Josef und Annemarie S*****. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft endet ultimo Februar eines jeden Jahres. In der Generalversammlung vom 28.11.1996 haben die Gesellschafter unter anderem einstimmig die Umwandlung der Gesellschaft auf der Grundlage der S... mehr lesen...
Norm: JWG §4oöJWG §4
Rechtssatz: Ungeachtet landesgesetzlicher Kompetenzbestimmungen ist auch in Oberösterreich das Land "Jugendwohlfahrtsträger", nicht aber die Landesregierung oder eine sonstige Organisationseinheit, die Aufgaben der öffentlichen Jugendwohlfahrt zu besorgen hat." Entscheidungstexte 1 Ob 2148/96f Entscheidungstext OGH 22.08.1996 1 Ob 2148/96f ... mehr lesen...
Norm: ABGB §176aJWG §4oöJWG §4
Rechtssatz: Im Sinne einer verfassungskonformen Auslegung ist davon auszugehen, daß die Bezirksverwaltungsbehörden und die Landesregierung ungeachtet ihrer Bezeichnung als "Jugendwohlfahrtsträger" im oö JWG nicht als "Jugendwohlfahrtsträger" im Sinne des § 4 Abs 1 JWG 1989 und des diesen Begriff im Sinne dieser Bestimmung verwendenden § 176 a ABGB idF BGBl 1989/162 anzusehen sind. Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: ABGB §215aJWG §4UVG §9 Abs2
Rechtssatz: Wenn ein Jugendwohlfahrtsträger (= Land) den Minderjährigen wegen Interessenkollission nicht mehr vertreten kann (§ 4 Abs 2 UVG), kann diese Aufgabe einem anderen, örtlich nach § 215 a ABGB nicht zuständigen Jugendwohlfahrtsträger nicht übertragen werden. Entscheidungstexte 6 Ob 524/95 Entscheidungstext OGH 18.05.1995 6 Ob 524/95 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §176aJWG §4KrntJWG §34
Rechtssatz: Jugendwohlfahrtsträger ist ungeachtet landesgesetzlicher Kompetenzbestimmung das Land. Der Jugendwohlfahrtsträger muß aber Handlungen landesgesetzlich festgelegter Organisationseinheiten gegen sich gelten lassen. Gerichtliche Zustellungen sind an diese landesgesetzlich festgelegten Organisationseinheiten vorzunehmen. Entscheidungstexte 6 Ob 547/93... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte setzte als Subunternehmer des Straßenbauführers auf einer Straßenbaustelle zur Entfernung eines nur teilweise freigelegten rund 155 cm langen, zwischen 60 cm und 140 cm breiten und zwischen 60 und 70 cm hohen Felsbrockens in Kenntnis, daß dieser mit seiner Längsachse quer zur Straßenlängsachse und der dazu parallel neben dem Staßengrund verlaufenden Trasse von unterirdisch verlegten Fernmeldekabeln in einer nicht näher bestimmten Lage und Form unter... mehr lesen...
Norm: UWG §4UWG §9 C3
Rechtssatz: Weder "Gaudi" noch "Stadel" haben in bezug auf die Abhaltung unterhaltender Veranstaltungen in ländlichen Räumen ausreichenden Phantasiecharakter. Aber auch die Verbindung der beiden Begriffe wird im Verkehr nicht als eigenartige sprachliche Neubildung aufgefaßt werden. Mag auch die Zusammensetzung "GAUDI-STADL" eine erst in jüngerer Zeit entstandene sprachliche Neuschöpfung sein, so verkörpert sie doch nur ein... mehr lesen...
Norm: JWG §4oöJWG §7 Abs2
Rechtssatz: Trägt der Fürsorgeverband die Kosten der freiwilligen Erziehungshilfe, die den Lebensbedarf des Minderjährigen ganz oder jedenfalls weitgehend sichert, erbringt er damit keine Unterhaltsleistungen für den Unterhaltspflichtigen, sondern erfüllt eine eigene, dem betreffenden Rechtsträger durch das Gesetz auferlegte Verpflichtung. Entscheidungstexte 4 Ob ... mehr lesen...