Norm
AktG §225 Abs3Rechtssatz
Wird die Zeitbestimmung des § 4 UmwG, § 202 Abs 2 HGB nicht eingehalten, langt also ein Eintragungsgesuch mehr als neun Monate nach dem Stichtag der Schlußbilanz beim Firmenbuchgericht ein, darf die Umwandlung nicht in das Firmenbuch eingetragen werden und wird daher nicht wirksam.
Entscheidungstexte
Schlagworte
9 MonateEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108210Dokumentnummer
JJR_19970717_OGH0002_0060OB00124_97X0000_002