Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer (nachfolgend BF) wurde mit Beschluss der Stellungskommission vom 28.11.2023 für tauglich befunden. 1. Der am römisch 40 geborene Beschwerdeführer (nachfolgend BF) wurde mit Beschluss der Stellungskommission vom 28.11.2023 für tauglich befunden. Am 03.06.2024 trat der BF den Grundwehrdienst an und wurde mit Wirksamkeit von 05.06.2024 anlässli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde mit Einberufungsbefehl (im Folgenden: EB) vom 12.01.2024 (zugestellt am 18.01.2024) zum Grundwehrdienst für den Einrückungstermin 08.07.2024 einberufen. 1. Der am römisch 40 geborene Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde mit Einberufungsbefehl (im Folgenden: EB) vom 12.01.2024 (zugestellt am 18.01.2024) zum Grundwehrdienst für den Einrücku... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der BF wurde am 02.12.2021 mit Beschluss der Stellungskommission des MilKdo NIEDERÖSTERREICH (MilKdo) für tauglich befunden. Der Niederschrift, die vom BF unterschrieben wurde, ist zu entnehmen, dass der BF über die Möglichkeit des Zivildienstes informiert wurde und keine Zivildiensterklärung abgegeben hat (AS 23). 2. Am 15.02.2024 (erster Tag der Abholung nach Hinterlegung – AS 131) hat er den in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Zum bisherigen Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer stellte am 23.02.2021 einen Antrag auf Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Grundwehrdienstes. Seine Mutter sei 2007 die Landwirtschaft übergeben worden, besitze jedoch nicht das Wissen, um diese zu führen. Seit Trennung seiner Eltern im Jahr 2013 übernehme er sämtliche Arbeiten am Hof und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der 2001 geborene Beschwerdeführer wurde mit rechtskräftigem Beschluss der Stellungskommission für tauglich befunden (Eintritt der Rechtskraft am 29.08.2019). 2. Mit Einberufungsbefehl vom 29.09.2021, ST/01/09/00/55, wurde der Beschwerdeführer zur Ableistung seines Grundwehrdienstes mit Wirkung vom 10.01.2022 einberufen. 3. Mit E-Mail vom 02.11.2021 brachte der Beschwerdeführer über seine rechtsfreundliche Vertretung Beschwerde gegen den ihm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) wurde vor der Stellungskommission Steiermark in der Zeit von 18.11.2020 bis 19.11.2020 seiner Musterung unterzogen. Der Beschluss der Stellungskommission vom 19.11.2020 lautete „Tauglich“, der Beschwerdeführer erklärte Rechtsmittelverzicht. 1.2. Vor der Stellungskommission wurde keine Zivildiensterklärung eingebracht.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgegenstand: XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) wurde mit im
Spruch: bezeichneten Bescheid („Einberufungsbefehl“) einer Einheit des Österreichischen Bundesheeres zur Ableistung des Grundwehrdienstes zugewiesen. Gegen diesen Bescheid wurde mit der
Begründung: , der Beschwerdeführer lehne den Gebrauch einer Schusswaffe ab, da seine Mutter Opfer eines mit einer Schusswaffe verübten Verbrechens geworden sei, Beschwerde erhoben. Er habe eine Zivildiensterklär... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der 1998 geborene Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde mit rechtskräftigem Beschluss der Stellungskommission vom 28.09.2017 für tauglich befunden. 2. Mit Einberufungsbefehl (EB) vom 06.05.2021, ST/98/09/02/14, wurde der BF zur Ableistung seines Grundwehrdienstes mit Wirkung vom 05.07.2021 einberufen. 3. Mit E-Mail vom 26.05.2021 brachte der BF (eine nicht ausdrücklich als solche bezeichnete) Beschwerde gegen den ihm am 12.05.2021 durch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit rechtskräftigem Beschluss der Stellungskommission vom 17.12.2004 für „tauglich“ zum Wehrdienst befunden. 2. Am 27.05.2005 (Postaufgabe) brachte der BF eine Zivildiensterklärung beim Militärkommando TIROL (im Folgenden: MilKdo) ein. Er vermerkte auf der Erklärung, dass er den Aufschub bis zum Abschluss seiner Ausbildung (Gymnasium und Medizinstudium) beantrage. 3. Mit Bescheid vom 10.06.2005 wurde von der... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Einberufungsbefehl vom 13.07.2020 zugestellt durch persönliche Übernahme am 16.07.2020 wurde der Beschwerdeführer mit Wirkung vom 11.01.2021 zur Leistung des Grundwehrdienstes in der Dauer von sechs Monaten einberufen. Die Rechtsmittelbelehrung weist auf eine Beschwerdemöglichkeit binnen Frist von vier Wochen hin; eine solche Beschwerde sei beim Militärkommando Niederösterreich einzubringen. Gegen den oben genannten Bescheid wurde am 14.08.2020 Besc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem gegenständlichen Bescheid (Einberufungsbefehl) vom 13.07.2020 wurde der Beschwerdeführer mit Wirkung vom 11.01.2021 zur Leistung des Grundwehrdienstes in der Dauer von 6 Monaten einrechenbarer Dienstzeit einberufen. Dieser Einberufungsbefehl verliere jedoch seine Rechtswirksamkeit, wenn ein rechtliches Einberufungshindernis zum Einberufungstermin vorliege. Begründend wurde angeführt, dass der Beschwerdeführer wehrpflichtig sei und b... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Dem Beschwerdeführer (im Folgenden BF) wurde am 18.12.2019 ein Einberufungsbefehl zur Leistung des Grundwehrdienstes mit Dienstbeginn 04.05.2020 rechtswirksam zugestellt. 2. Die dagegen erhobene rechtzeitige Beschwerde des BF wurde mit Beschwerdevorentscheidung der belangten Behörde abgewiesen. Diesbezüglich stellte der BF einen Vorlageantrag an das Bundesverwaltungsgericht. 3. Mit Note vom 31.01.2020 legte die belangte Behörde die ver... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Dem Beschwerdeführer (im Folgenden BF) wurde am 09.05.2018 eine Einberufung für den Grundwehrdienst zum Einrückungstermin 01.10.2018 zugestellt. 2. Mit Antrag vom 24.04.2018 ersuchte der BF um Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Grundwehrdienstes. Die dagegen fristgerecht erhobene Beschwerde des BF wurde mit Beschwerdevorentscheidung vom 21.09.2018 abgewiesen. Der BF steltte fristgerecht einen Vorlageantrag. 3. Mit ... mehr lesen...