Norm: AußStrG §16 A1AußStrG 2005 §62 A2NWG §16
Rechtssatz: § 16 AußStrG ist im Verfahren über die Einräumung von Notwegen anzuwenden. Entscheidungstexte 1 Ob 284/50 Entscheidungstext OGH 13.12.1950 1 Ob 284/50 3 Ob 608/53 Entscheidungstext OGH 02.10.1953 3 Ob 608/53 1 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Untergerichte haben den Antragstellern für ihre Liegenschaft EZ ***** GB M***** die Dienstbarkeit des Notweges bestehend in dem Fußsteig und Fahrweg über die den Antragsgegnern gehörige Parzelle 482 eingeräumt. Die Antragsgegner, die übereinstimmend mit den Entscheidungen GLUNF 5379, SZ X/14, SZ XII/122, auf dem Standpunkt stehen, dass § 16 AußStrG für die Zulässigkeit eines außerordentlichen Revisionsrekurses im Verfahren über die Einräumung von Notwegen maßg... mehr lesen...
Norm: UWG §16
Rechtssatz: Einem Mitbewerber, der seine Klageberechtigung lediglich auf § 14 UWG stützt, steht nicht das Recht zu, Schadenersatz zu begehren. Einen Anspruch auf Schadenersatz hat nur der, der durch die Wettbewerbshandlung unmittelbar beeinträchtigt wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 231/38 Entscheidungstext OGH 22.06.1938 1 Ob 231/38 Veröff: SZ 20/153 ... mehr lesen...