Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde mit Einberufungsbefehl (im Folgenden: EB) vom 12.01.2024 (zugestellt am 18.01.2024) zum Grundwehrdienst für den Einrückungstermin 08.07.2024 einberufen. 1. Der am römisch 40 geborene Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde mit Einberufungsbefehl (im Folgenden: EB) vom 12.01.2024 (zugestellt am 18.01.2024) zum Grundwehrdienst für den Einrücku... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der BF wurde am 02.12.2021 mit Beschluss der Stellungskommission des MilKdo NIEDERÖSTERREICH (MilKdo) für tauglich befunden. Der Niederschrift, die vom BF unterschrieben wurde, ist zu entnehmen, dass der BF über die Möglichkeit des Zivildienstes informiert wurde und keine Zivildiensterklärung abgegeben hat (AS 23). 2. Am 15.02.2024 (erster Tag der Abholung nach Hinterlegung – AS 131) hat er den in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der 2001 geborene Beschwerdeführer wurde mit rechtskräftigem Beschluss der Stellungskommission für tauglich befunden (Eintritt der Rechtskraft am 29.08.2019). 2. Mit Einberufungsbefehl vom 29.09.2021, ST/01/09/00/55, wurde der Beschwerdeführer zur Ableistung seines Grundwehrdienstes mit Wirkung vom 10.01.2022 einberufen. 3. Mit E-Mail vom 02.11.2021 brachte der Beschwerdeführer über seine rechtsfreundliche Vertretung Beschwerde gegen den ihm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgegenstand: XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) wurde mit im
Spruch: bezeichneten Bescheid („Einberufungsbefehl“) einer Einheit des Österreichischen Bundesheeres zur Ableistung des Grundwehrdienstes zugewiesen. Gegen diesen Bescheid wurde mit der
Begründung: , der Beschwerdeführer lehne den Gebrauch einer Schusswaffe ab, da seine Mutter Opfer eines mit einer Schusswaffe verübten Verbrechens geworden sei, Beschwerde erhoben. Er habe eine Zivildiensterklär... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der 1998 geborene Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde mit rechtskräftigem Beschluss der Stellungskommission vom 28.09.2017 für tauglich befunden. 2. Mit Einberufungsbefehl (EB) vom 06.05.2021, ST/98/09/02/14, wurde der BF zur Ableistung seines Grundwehrdienstes mit Wirkung vom 05.07.2021 einberufen. 3. Mit E-Mail vom 26.05.2021 brachte der BF (eine nicht ausdrücklich als solche bezeichnete) Beschwerde gegen den ihm am 12.05.2021 durch ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Einberufungsbefehl vom 13.07.2020 zugestellt durch persönliche Übernahme am 16.07.2020 wurde der Beschwerdeführer mit Wirkung vom 11.01.2021 zur Leistung des Grundwehrdienstes in der Dauer von sechs Monaten einberufen. Die Rechtsmittelbelehrung weist auf eine Beschwerdemöglichkeit binnen Frist von vier Wochen hin; eine solche Beschwerde sei beim Militärkommando Niederösterreich einzubringen. Gegen den oben genannten Bescheid wurde am 14.08.2020 Besc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem gegenständlichen Bescheid (Einberufungsbefehl) vom 13.07.2020 wurde der Beschwerdeführer mit Wirkung vom 11.01.2021 zur Leistung des Grundwehrdienstes in der Dauer von 6 Monaten einrechenbarer Dienstzeit einberufen. Dieser Einberufungsbefehl verliere jedoch seine Rechtswirksamkeit, wenn ein rechtliches Einberufungshindernis zum Einberufungstermin vorliege. Begründend wurde angeführt, dass der Beschwerdeführer wehrpflichtig sei und b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Antrag vom 11.11.2019 ersuchte der Beschwerdeführer um gänzliche Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Grundwehrdienstes. 2. Mit dem gegenständlichen Bescheid vom 13.02.2020 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 11.11.2019 auf gänzliche Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Grundwehrdienstes abgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen angeführt, dass im Falle des Beschwerdeführers zwar wirtschaftliche Interes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang I.1.Mit Einberufungsbefehl vom 14.04.2020 wurde der Beschwerdeführer unter Hinweis auf §§ 19 Aba.1 Z. 5, 23a Abs.1 und3 und 24 Abs.2 i.V.m. 56 Z.3 WehrG mit Wirksamkeit vom 04.05.2020 zu einem Einsatzpräsenzdienst einberufen. Begründend wurde ausgeführt, dass der Beschwerdeführer tauglich, und wehrpflichtig sowie im Besitz eines Bereitstellungsscheines sei. Die Bundesministerin für Landesverteidigung habe die Heranziehung von Wehrpflichtigen zu e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang I.1.Mit Einberufungsbefehl vom 14.04.2014 wurde der Beschwerdeführer unter Hinweis auf §§ 19 Aba.1 Z. 5, 23a Abs.1 und3 und 24 Abs.2 i.V.m. 56 Z.3 WehrG mit Wirksamkeit vom 04.05.2020 zu einem Einsatzpräsenzdienst einberufen. Begründend wurde unter Hinweis auf die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ausgeführt, dass der Beschwerdeführer tauglich, und wehrpflichtig sowie im Besitz eines Bereitstellungsscheines seines sei. Die Bundesministerin ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang I.1.Mit Einberufungsbefehl vom 14.04.2014 wurde der Beschwerdeführer unter Hinweis auf §§ 19 Aba.1 Z. 5, 23a Abs.1 und3 und 24 Abs.2 i.V.m. 56 Z.3 WehrG mit Wirksamkeit vom 04.05.2020 zu einem Einsatzpräsenzdienst einberufen. Begründend wurde unter Hinweis auf die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ausgeführt, dass der Beschwerdeführer tauglich, und wehrpflichtig sowie im Besitz eines Bereitstellungsscheines seines sei. Die Bundesministerin ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Tauglichkeit und Wehrpflicht des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) wurde erstmals am 03.07.2018 festgestellt. 2. Mit Einberufungsbefehl (zugestellt am 17.07.2019) wurde der BF zur Leistung des Wehrdienstes beginnend mit 07.01.2020 einberufen. 3. Mit Antrag vom 27.07.2019 ersuchte der BF beim Militärkommando (im Folgenden: MilKdo oder belangte Behörde) um Befreiung vom Grundwehrdienst bis 01.01.2050. Als
Begründung: führte er an,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Antrag vom 03.12.2018 ersuchte der Beschwerdeführer um Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Grundwehrdienstes. 2. Mit dem gegenständlichen Bescheid vom 26.02.2019 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 03.12.2018 auf befristete Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Grundwehrdienstes vom 06.05.2019 bis 05.11.2019 abgewiesen. Begründend angeführt wurde im Wesentlichen, dass dem Beschwerdeführer ein Aufschu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Einberufungsbefehl des Militärkommandos Oberösterreich vom 16.07.2018, Grundbuchnummer: O/99/04/02/64, zugestellt am 20.07.2018, wurde der Beschwerdeführer mit Wirkung vom 07.01.2019 zur Leistung des Grundwehrdienstes in der Dauer von 6 Monaten einberufen. 2. Gegen den Bescheid (Einberufungsbefehl) vom 16.07.2018 erhob der Beschwerdeführer am 10.08.2018 fristgerecht Beschwerde. Er beantragte seiner Beschwerde Folge zu geben und den E... mehr lesen...