IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Mag. Fritz über die Beschwerde des (1980 geborenen) Herrn A. B. in Wien, C.-gasse, gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt, vom 1.10.2019, Zl. …, betreffend Aufforderung gemäß § 24 Abs. 4 FSG, zu Recht erkannt: Gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG wird der Beschwerde keine Folge gegeben und der angefochtene Bescheid mit der Maßgabe bestätigt, dass die Frist, sich einer amtsärztlichen Untersuch... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Mag. Konecny über die Beschwerde der Frau Mag. A. B., vertreten durch Rechtsanwalt, gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt, vom 19.12.2017, Zahl …, betreffend Entziehung der Lenkerberechtigung, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 21.08.2018, fortgesetzt am 09.10.2018 (Datum der Verkündung der Entscheidung) zu Recht erkannt: Gemäß § 28 Abs. 1 und 2 des Verwaltungsger... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 10.01.2019 Index: 90/02 Führerscheingesetz40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FSG §3 Abs1 Z3FSG §8 Abs3FSG §24 Abs1 Z1FSG §24 Abs4FSG §25 Abs2FSG-GV §3 Abs1 Z4FSG-GV §3 Abs3FSG-GV §17 Abs1FSG-GV §17 Abs2FSG-GV §18 Abs1FSG-GV §18 Abs2FSG-GV §18 Abs6AVG §45 Abs2AVG §52
Rechtssatz: Eine Beobachtungsfahrt ist nur dann erforderlich, wenn die übrigen Beweisergebnisse, i... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Mag. Konecny über die Beschwerde des Herrn A. G., vertreten durch Rechtsanwalt, gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt, vom 18.12.2017, Zahl …, betreffend Abweisung des Antrags auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung, zu Recht erkannt: I. Gemäß § 28 Abs. 1 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF. wird der Beschwerde stattgegeben und der angef... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 15.06.2018 Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG §3 Abs1 Z3FSG §8 Abs2FSG §24 Abs1 Z1FSG §24 Abs3FSG §26 Abs2 Z1FSG §28 Abs1FSG-GV §17 Abs1
Rechtssatz: Wie die Behörde ein Anbringen zu behandeln hat, richtet sich nach seinem Inhalt. Für die Auslegung von Anbringen ist analog auf die Regen des bürgerlichen Rechts über die Auslegung von Willenserklärungen zur... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 15.06.2018 Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG §3 Abs1 Z3FSG §8 Abs2FSG §24 Abs1 Z1FSG §24 Abs3FSG §26 Abs2 Z1FSG §28 Abs1FSG-GV §17 Abs1
Rechtssatz: Bei der Beurteilung von Parteienanbringen ist grundsätzlich der Inhalt des Anbringens, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteienschritts maßgebend. Die Anwendung dieses Grundsatzes setzt voraus,... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 15.06.2018 Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG §3 Abs1 Z3FSG §8 Abs2FSG §24 Abs1 Z1FSG §24 Abs3FSG §26 Abs2 Z1FSG §28 Abs1FSG-GV §17 Abs1
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es bei antragsbedürften Verwaltungsakten (ein solcher liegt hier vor; s. § 28 Abs. 1 FSG) unzulässig, entgegen dem eindeutig erklärten Wille... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 15.06.2018 Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG §3 Abs1 Z3FSG §8 Abs2FSG §24 Abs1 Z1FSG §24 Abs3FSG §26 Abs2 Z1FSG §28 Abs1FSG-GV §17 Abs1
Rechtssatz: Bei der Beurteilung von Anbringen kommt es zwar nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel eines Parteis... mehr lesen...