Index: L82000 Bauordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;BauRallg;VVG;
Rechtssatz: Der
Spruch: eines baupolizeilichen Auftrages muß so bestimmt sein, daß er Gegenstand einer Vollstreckung sein kann, ohne daß es weiterer Feststellungen bedarf. Die Konkretisierung kann auch durch Bezugnahme auf planliche Darstellungen erfolgen (hier: Schließung von Fensteröffnungen). Schlagworte ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 28. Juni 1974 wurde "gemäß §§ 17 und 20 Abs. 1 Bundesstraßengesetz 1971, BGBl. Nr. 286, in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen des Eisenbahnenteignungsgesetzes 1954, BGBl. Nr. 71," für den Ausbau der S-Straße, B 120, vom km 80,400 bis km 83,100 im Baulos "S" das dauernde und lastenfreie Eigentum an einer Reihe von - nach Grundeigentümer, Einlagezahl, Grundstück-Nr., Kulturgattung und voraussichtlich beanspruchter Fläc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren96/01 Bundesstraßengesetz
Norm: AVG §59 Abs1;BStG 1971 §20 Abs1;VVG;
Rechtssatz: Der Umfang der Enteignung muß sich aus dem
Spruch: des Enteignungsbescheides klar entnehmen lassen; handelt es sich nur um Grundstücksteile, dann muß dies durch den Bezug auf einen angeschlossenen oder zumindest dem Enteignungsverfahren zugrunde liegenden näher bezeichneten Plan geschehen (Hinweis E 13.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VVG; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1485/62 E 25. Februar 1963 RS 2 Stammrechtssatz Voraussetzung für eine Vollstreckung ist, daß ein entsprechender Titelbescheid vorliegt, daß dieser gegenüber dem Verpflichteten wirksam geworden ist und daß der Verpflichtete seiner Verpflichtung innerhalb der festgesetzten Frist und bis zur Einleitung des Vollstreckungsverfahrens nicht na... mehr lesen...
Der Magistrat der Stadt Wien hat mit den Bescheiden vom 29. Juli 1949 und l. Februar 1950 der Beschwerdeführerin und an deren Eigentümern der Liegenschaft Wien XIX., H-strasse, Grdst.nnnn/2, nnnn/3 und nnn1/2 gemäss § 129 Abs.10 der BauO für Wien den Auftrag erteilt, die auf den im Wald- und Wiesengürtel gelegenen Grundstücken vorgenommenen baulichen Herstellungen (Sommerhütte, Werkzeughütte, Fundamente für ein Sommerhaus) binnen vier Wochen abtragen zu lassen. Mit Vollstreckungsverfü... mehr lesen...