E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Der Beschwerdeführer, ein georgischer Staatsangehöriger der georgischen Volksgruppe, stellte in der Schubhaft am 6.8.2008 unter dem falschen Namen K.G. und dem ebenfalls falschen Geburtsdatum 00.00.1976 einen Antrag auf internationalen Schutz. In der Folge wurde er am 6.8.2008 vor dem Stadtpolizeikommando Linz sowie am 12.9.2008, am 17.9.2008 und am 14.11.2008 vor dem Bundesasylamt niederschriftlich einvernommen. 1. Zu seinen Fluchtgründen gab... mehr lesen...
Rechtssatz:
Rechtssatz: 1 (VwGH 2.3.2006, 2003/20/0317 mit Hinweisen auf VwGH 23.1.2003, 2002/20/0533; 12.6.2003, 2002/20/0336): Gemäß dieser Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes konnte im vorliegenden Fall die Durchführung einer mündlichen Verhandlung beim Asylgerichtshof unterbleiben: Der Beschwerdeführer hatte im Rahmen mehrerer Einvernahmen Gelegenheit zur Darlegung und Konkretisierung seiner Fluchtgründe. Der maßgebliche Sachverhalt erscheint aus der Aktenlage in Verbindung mi... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Der Asylgerichtshof nimmt den nachfolgenden Sachverhalt als erwiesen an: I.1. Bisheriger Verfahrenshergang I.1.1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Armenien, brachte am 01.09.2005 beim Bundesasylamt (BAA) einen Antrag auf Gewährung von Asyl ein. Dazu wurde er von einem Organwalter des BAA niederschriftlich einvernommen. Der Verlauf dieser Einvernahmen ist im angefochtenen Bescheid vollständig wieder gegeben, weshalb an dieser Stell... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Die Beschwerdeführerin (BF), eine Staatsangehörige von Armenien, stellte nach illegaler Einreise über den Flughafen Wien/Schwechat am 14.07.2008 im Rahmen der Erstbefragung gegenüber einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes einen Antrag auf internationalen Schutz. Als
Begründung: für das Verlassen ihres Herkunftsstaates Armenien brachte sie bei der Erstbefragung im Wesentlichen vor, dass ihr Vater politisch verfolgt worden sei. Nach der Flucht ihrer Elter... mehr lesen...
Rechtssatz:
Rechtssatz: 1 Die Zulässigkeit für den Asylgerichtshof über die Beweiswürdigung der Erstbehörde hinaus ergänzende Schlüsse aus den bisherigen Ermittlungen zu ziehen, ergibt sich aus § 41 Abs 7, 2. Fall, AsylG 2005, wonach von einer mündlichen Verhandlung auch dann abgesehen werden kann, wenn sich aus "den bisherigen Ermittlungen zweifelsfrei ergibt, dass das Vorbringen nicht den Tatsachen entspricht". Um der Begründungspflicht, resultierend aus § 60 AVG, wonach der Bescheid [d... mehr lesen...
Rechtssatz:
Rechtssatz: 1 Gemäß § 41 Abs. 7 AsylG hat der Asylgerichtshof § 67d AVG mit der Maßgabe anzuwenden, dass eine mündliche Verhandlung unterbleiben kann, wenn der Sachverhalt aus der Aktenlage in Verbindung mit der Beschwerde geklärt erscheint oder sich aus den bisherigen Ermittlungen zweifelsfrei ergibt, dass das Vorbringen nicht den Tatsachen entspricht. Es ergibt sich aus § 23 AsylGHG, dass die dort als Rechtsfolge vorgesehene sinngemäße Anwendung des AVG 1991 unter dem Vorbeh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer (vormals Berufunsgswerber), ein der kurdischen Volksgruppe zugehöriger Staatsangehöriger der Türkei, stellte am 04.04.2006 beim Bundesasylamt (BAA) einen Antrag auf internationalen Schutz iSd § 2 Abs 1 Z 13 AsylG. 2. Im erstinstanzlichen Verfahren brachte der Beschwerdeführer vor, seine Reise am 20.12.2005 von Istanbul aus auf einem LKW versteckt begonnen zu haben und am 01.01.2006 in Österreich angekommen zu sein. Zu seinen Fluchtgrü... mehr lesen...
Rechtssatz:
Rechtssatz: 1 Die Zulässigkeit für den Asylgerichtshof, über die Beweiswürdigung der Erstbehörde hinaus ergänzende Schlüsse aus den bisherigen Ermittlungen zu ziehen, ergibt sich aus § 41 Abs 7, 2. Fall, AsylG 2005, wonach von einer mündlichen Verhandlung auch dann abgesehen werden kann, wenn sich aus "den bisherigen Ermittlungen zweifelsfrei ergibt, dass das Vorbringen nicht den Tatsachen entspricht". Um der Begründungspflicht, resultierend aus § 60 AVG, wonach der Bescheid [... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der BF, ein Staatsangehöriger der Türkei, ist moslemischen Glaubens und gehört der kurdischen Volksgruppe an. Er gelangte am 07.05.2007 unter Umgehung der Grenzkontrollen in das Bundesgebiet, wo er noch am selben Tag einen Antrag auf internationalen Schutz stellte. 2. Am 07.05.2007 wurde der BF vor der Polizeiinspektion Traiskirchen EAST Ost (AS 17 ff) und in weiterer Folge am 10.05.2007 (AS 31 ff) und am 30... mehr lesen...
Rechtssatz:
Rechtssatz: 1 Gemäß § 41 Abs 7 AsylG 2005 kann eine mündliche Verhandlung unterbleiben, wenn der Sachverhalt aus der Aktenlage in Verbindung mit der Beschwerde geklärt erscheint oder sich aus den bisherigen Ermittlungen zweifelsfrei ergibt, dass das Vorbringen nicht den Tatsachen entspricht. Im Übrigen gilt 67 d AVG, wonach eine mündliche Verhandlung dann unterbleiben kann, wenn der Sachverhalt aus der Aktenlage in Verbindung mit der Beschwerde geklärt erscheint. Dies ist dann... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger der Türkei, brachte am 21.12.2001 beim Bundesasylamt (BAA) einen Antrag auf Gewährung von Asyl ein. Dazu wurde er zum im Akt ersichtlichen Datum von einem Organwalter des BAA niederschriftlich einvernommen. Der Verlauf dieser Einvernahmen ist im angefochtenen Bescheid vollständig wieder gegeben, weshalb an dieser Stelle hierauf verwiesen wird. Als
Begründung: für das Verlassen des Herkunftsstaates brachte er im Wesentli... mehr lesen...
Rechtssatz:
Rechtssatz: 2 Gemäß § 41 Abs 7 AsylG 2005 kann eine mündliche Verhandlung unterbleiben, wenn der Sachverhalt aus der Aktenlage in Verbindung mit der Beschwerde geklärt erscheint oder sich aus den bisherigen Ermittlungen zweifelsfrei ergibt, dass das Vorbringen nicht den Tatsachen entspricht. Im Übrigen gilt § 67 d AVG. Es ergibt sich aus § 23 AsylGHG, dass die dort als Rechtsfolge vorgesehene sinngemäße Anwendung des AVG 1991 unter dem Vorbehalt anderer Regelungsinhalte des B-... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Der Berufungswerber (in der Folge Beschwerdeführer genannt) brachte vor, Staatsangehöriger der Republik Kosovo und Angehöriger der albanischen Volksgruppe zu sein, den im Spruch: angeführten Namen zu führen und am 21.03.2008 illegal in des österreichische Bundesgebiet eingereist zu sein. Er stellte am selben Tag in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz. Im Rahmen der Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes am 2... mehr lesen...
Rechtssatz:
Rechtssatz: 1 Gemäß § 41 Abs. 7 AsylG hat der Asylgerichtshof § 67d AVG mit der Maßgabe anzuwenden, dass eine mündliche Verhandlung unterbleiben kann, wenn der Sachverhalt aus der Aktenlage in Verbindung mit der Beschwerde geklärt erscheint oder sich aus den bisherigen Ermittlungen zweifelsfrei ergibt, dass das Vorbringen nicht den Tatsachen entspricht. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zur außer Kraft getretenen Regelung des Art. II Abs. 2 lit. D Z 43a EGVG war ... mehr lesen...