Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin, eine syrische Staatsangehörige, stellte am 30.03.2016 mit email-Nachricht und am 14.04.2016 persönlich unter Vorlage diverser Unterlagen bei der Österreichischen Botschaft Damaskus (in der Folge: ÖB Damaskus) einen Antrag auf Erteilung eines Einreisetitels gemäß § 35 Abs. 1 AsylG 2005. Begründend führte sie aus, ihrem Ehemann, einem Staatsangehörigen von Syrien sei in Österreich mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. XXXX und XXXX (in Folge: beschwerdeführende Parteien) sind miteinander verheiratete, syrische Staatsangehörige und Eltern des in Österreich Asylberechtigten XXXX . Die beschwerdeführenden Parteien stellten am 14.11.2016 jeweils einen Antrag auf Erteilung eines Einreisetitels und am 13.07.2017 jeweils einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Im Rahmen des Administrativverfahrens brachten die beschwerdeführenden Parteien im Wesentliche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. XXXX und XXXX (in Folge: beschwerdeführende Parteien) sind miteinander verheiratete, syrische Staatsangehörige und Eltern des in Österreich Asylberechtigten XXXX . Die beschwerdeführenden Parteien stellten am 14.11.2016 jeweils einen Antrag auf Erteilung eines Einreisetitels und am 13.07.2017 jeweils einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Im Rahmen des Administrativverfahrens brachten die beschwerdeführenden Parteien im Wesentliche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Die Beschwerdeführerin, eine Staatsangehörige Syriens, stellte am 23.11.2016 bei der Österreichischen Botschaft Damaskus (im Folgenden: "ÖB Damaskus") einen Antrag auf Erteilung eines Einreisetitels gemäß § 35 Abs. 1 AsylG 2005. Begründend führte sie aus, ihr Ehemann XXXX, geb.XXXX, StA. Syrien, habe im Bundesgebiet am XXXX Asyl erhalten. I.2. In seiner Mitteilung nach § 35 Abs. 4 AsylG 2005 vom 27.07.2017 führte das Bundesamt für Fre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin sind ein Ehepaar und die Eltern des minderjährigen Drittbeschwerdeführers und der minderjährigen Viertbeschwerdeführerin. Alle vier Beschwerdeführer sind Staatsangehörige von Syrien und stellten am 28.02.2017 persönlich unter Verwendung der vorgesehenen Befragungsformulare bei der Österreichischen Botschaft Damaskus jeweils Anträge auf Erteilung eines Einreisetitels nach § 35 Asyl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin sind ein Ehepaar und die Eltern des minderjährigen Drittbeschwerdeführers und der minderjährigen Viertbeschwerdeführerin. Alle vier Beschwerdeführer sind Staatsangehörige von Syrien und stellten am 28.02.2017 persönlich unter Verwendung der vorgesehenen Befragungsformulare bei der Österreichischen Botschaft Damaskus jeweils Anträge auf Erteilung eines Einreisetitels nach § 35 Asyl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin sind ein Ehepaar und die Eltern des minderjährigen Drittbeschwerdeführers und der minderjährigen Viertbeschwerdeführerin. Alle vier Beschwerdeführer sind Staatsangehörige von Syrien und stellten am 28.02.2017 persönlich unter Verwendung der vorgesehenen Befragungsformulare bei der Österreichischen Botschaft Damaskus jeweils Anträge auf Erteilung eines Einreisetitels nach § 35 Asyl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin sind ein Ehepaar und die Eltern des minderjährigen Drittbeschwerdeführers und der minderjährigen Viertbeschwerdeführerin. Alle vier Beschwerdeführer sind Staatsangehörige von Syrien und stellten am 28.02.2017 persönlich unter Verwendung der vorgesehenen Befragungsformulare bei der Österreichischen Botschaft Damaskus jeweils Anträge auf Erteilung eines Einreisetitels nach § 35 Asyl... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin, eine Staatsangehörige Syriens, stellte am 31.05.2017 bei der Österreichischen Botschaft Damaskus einen Antrag auf Erteilung eines Einreisetitels gemäß § 35 Abs. 1 AsylG. 2. Mit Bescheid vom 20.10.2017 verweigerte die ÖB Damaskus die Erteilung der Einreisetitel gem. §26 FPG idgF iVm §35 AsylG 2005 idgF mit der
Begründung: , dass die Stattgebung eines Antrags auf internationalen Schutz nicht wahrscheinlich sei. Dieser Besch... mehr lesen...