Begründung: Mit Beschwerde vom 7.1.1999 hat der Beschwerdeführer beantragt, daß er durch seine Abschiebung seitens der Bundespolizeidirektion Salzburg nach Ungarn am 9./10.12.1998 in seinem Recht als Asylwerber, nicht abgeschoben zu werden, verletzt wurde. Begründend wird ausgeführt, daß er am 19.11.1998 einen Asylantrag gestellt habe; dieser Antrag sei zwar vom Bundesasylamt Salzburg mit Bescheid vom selben Datum als unzulässig zurückgewiesen worden, jedoch sei der Berufungsbescheid des U... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Abschiebungsverbot gemäß § 21 Abs 2 erster Satz AsylG dient dazu, Asylwerber vor Rückbeförderung in den Herkunftsstaat zu bewahren, solange das Asylverfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist. Nur im Fall einer vorläufigen Aufenthaltsberechtigung des Werbers ist dieser Schutz absolut, dh, es darf keinerlei Maßnahme der Außerlandesschaffung getroffen werden, weil eben das Recht zum Aufenthalt besteht; bei Fehlen einer solchen Berechtigung gilt das Abschiebungsverbot... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Bestimmung des §21 Abs2 AsylG kann die Unzulässigkeit einer Vorführung oder Ausführung vor eine Vertretungsbehörde nicht entnommen werden. mehr lesen...
Rechtssatz: Der Übermittlung von Daten an eine ausländische Vertretungsbehörde fehlt völlig der Charakter einer Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt. mehr lesen...
Rechtssatz: Mit der Behauptung der Rechtswidrigkeit des Schubhaftbescheides, der Festnahme oder der Anhaltung kann gemäß § 72 Abs1 FrG 1997 der unabhängige Verwaltungssenat von dem angerufen werden, der gemäß § 63 festgenommen worden ist oder unter Berufung auf das Fremdengesetz angehalten wird oder wurde. Sofern die Anhaltung noch andauert, hat der unabhängige Verwaltungssenat jedenfalls festzustellen, ob zum Zeitpunkt seiner Entscheidung die für die Fortsetzung der Schubhaft maßgeblichen... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Asylwerber ist ein Fremder oder eine Fremde ab Einbringung eines Asylantrages oder eines Asylerstreckungsantrages bis zum rechtskräftigen Abschluß des Verfahrens oder bis zu dessen Einstellung (§ 1 Z 3 Asylgesetz 1997). Der Gesetzgeber hat somit klar geregelt, daß die Abschiebung eines Asylwerbers nicht zulässig ist (vgl auch die Erläuternden Bemerkungen in der Regierungsvorlage zu § 21 leg cit, GP XX, RV 686: "Für Asylwerber ist solange ein Abschiebungsverbot in den Herkun... mehr lesen...
Im Beschwerdeschriftsatz vom 06 05 1998 bringt der Beschwerdeführer vor, daß er kongolesischer'Staatsangehöriger sei und am beim Bundesasylamt den Antrag auf Gewährung von Asyl gestellt habe. Dieses Verfahren sei noch anhängig. Trotz dieses Umstandes habe die Bezirkshauptmannschaft am 14 04 1998 ein Schreiben an die Botschaft der Volksrepublik Kongo in Bonn gerichtet, mit welchem ein Antrag auf Ausstellung eines Heimreisezertifikates urgiert wurde. Demgegenüber werde in eine... mehr lesen...
Beachte Bestätigend VwGH vom 17 02 1999,Zl 98/01/0297 Rechtssatz: Der Verwaltungssenat ist zur Behandlung einer auf § 88 Abs 2 SPG gestützten Beschwerde, deren Gegenstand die Antragstellung eines Heimreisezertifikates und die damit verbundene Übermittlung personenbezogener Daten an die Botschaft des Heimatlandes des Fremden ist, nicht zuständig. Diesbezüglich besteht die Möglichkeit der Anrufung der Datenschutzkommission gemäß § 36 Abs 1 Z 1 DSG. Schlagworte schlichtes Polizeiha... mehr lesen...
Rechtssatz: Bringt der Beschwerdeführer am 12.2.1998 einen Asylantrag ein, so ist er zum Zeitpunkt der Zurückschiebung am 17.2.1998 als Asylwerber anzusehen. Da gemäß § 21 Abs 2 Asylgesetz ein Asylwerber nicht in den Herkunftsstaat zurückgewiesen und überhaupt nicht zurückgeschoben oder abgeschoben werden darf, ist die Zurückschiebung am 17.2.1998 als rechtswidrig zu erklären. mehr lesen...
1.1. Aufgrund des Fremdenpolizeiaktes der belangten Behörde zur Zahl 11/6-104004-1997 und des Beschwerdevorbringens ergibt sich folgender Sachverhalt: Der BF behauptet algerischer Staatsbürger und über Lybien, die Türkei und Ungarn nach Österreich gelangt zu sein. Er wurde am 24 12 1997 um 19 10 Uhr von Grenzüberwachungsorganen des Bundesheeres nach seiner unmittelbar davorliegenden illegalen Einreise von Ungarn ohne Reisepaß oder sonstige Identifikationspapiere und ohne Barmittel in Sc... mehr lesen...
Rechtssatz: Aus § 21 Abs 2 und Abs 3 AsylG 97 ergibt sich, daß die Abschiebung für die Dauer des Asylverfahrens nur aufgeschoben wird, um Asylwerber vor der Beendigung ihres Aufenthaltes bis zur endgültigen Entscheidung über ihren Asylantrag zu schützen. Insoweit ist die Abschiebung nur vorläufig unzulässig. Nach rechtskräftiger Abweisung des Asylantrages und Feststellung der Zulässigkeit der Abschiebung nach § 57 FrG durch die Asylbehörde darf wieder abgeschoben oder bei gegenteiliger Ent... mehr lesen...