Aus den vorgelegten Gerichts- und Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Die Beschwerdeführerin hatte am 28. Februar 1984 beim Landes- als Handelsgericht Salzburg (in der Folge: LG) gegen zwei beklagte Parteien eine Klage angebracht. Das betreffende Klagebegehren war mit Urteil des LG vom 30. April 1986 - zur Gänze - abgewiesen worden. Der gegen dieses Urteil erhobenen Berufung der Beschwerdeführerin war mit Urteil des Oberlandesgerichtes Linz als Berufungsger... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GJGebG 1962 §19 Abs4;GJGebG 1962 TP3 Anm2; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1991, 354;
Rechtssatz: Zielsetzung der Anm 2 zu TP 3 GJGebG ist es, zu vermeiden, daß für das Verfahren in ein und derselben Instanz mehr als eine Urteils(oder Vergleichs)gebühr zu entrichten ist (Hinweis E 19.2.1987, 86/16/0036). European Cas... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GJGebG 1962 §19 Abs4;GJGebG 1962 §41 Abs1 Z2;GJGebG 1962 TP3 Anm2; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1991, 354; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0036 E 19. Februar 1987 RS 1 Stammrechtssatz Aus § 19 Abs 4 GJGebG und TP 3 Anmerkung 2 GJGebG 1962 folgt, daß die Entscheidungsgebühr auch dann zu entrichten ist, wenn durch die Entscheidung d... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GJGebG 1962 §19 Abs4;GJGebG 1962 §41 Abs1 Z2;GJGebG 1962 TP3 Anm2;
Rechtssatz: Zielsetzung der Anmerkung 2 zu TP 3 GJGebG (und damit des § 19 Abs 4 GJGebG) ist es, zu vermeiden, daß für das Verfahren in ein und derselben Instanz mehr als eine Urteilsgebühr (oder Vergleichsgebühr) zu entrichten ist. Bei der Vorschrift der Anmerkung 2 zu TP 3 handelt es s... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GJGebG 1962 §19 Abs4;GJGebG 1962 §41 Abs1 Z2;GJGebG 1962 TP3 Anm2;
Rechtssatz: Aus § 19 Abs 4 GJGebG und TP 3 Anmerkung 2 GJGebG 1962 folgt, daß die Entscheidungsgebühr auch dann zu entrichten ist, wenn durch die Entscheidung der höheren Instanz die frühere Entscheidung aufgehoben wurde. Erst wenn auf Grund dieser Aufhebung eine neue Entscheidung in der... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GJGebG 1962 §19 Abs4;GJGebG 1962 §41 Abs1 Z2;GJGebG 1962 TP3 Anm2;
Rechtssatz: Die Regelung des § 19 Abs 4 GJGebG bzw der Anmerkung 2 zu TP 3 GJGebG zeigt, daß der Gesetzgeber nicht den Weg gewählt hat, die Entscheidungsgebühren erst nach Rechtskraft des Urteils von der Partei einzufordern, die endgültig unterlegen ist, sondern, daß er, offenbar im Inte... mehr lesen...