RS Vwgh 1990/3/8 89/16/0107

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Veröffentlicht am 08.03.1990
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27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GJGebG 1962 §19 Abs4;
GJGebG 1962 TP3 Anm2;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1991, 354;

Rechtssatz

Zielsetzung der Anm 2 zu TP 3 GJGebG ist es, zu vermeiden, daß für das Verfahren in ein und derselben Instanz mehr als eine Urteils(oder Vergleichs)gebühr zu entrichten ist (Hinweis E 19.2.1987, 86/16/0036).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989160107.X04

Im RIS seit

08.03.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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