Begründung: Der Antrag wendet sich gegen näher genannte Bestimmungen des Wertpapieraufsichtsgesetzes. Dieses Gesetz wurde mit BGBl. 11/1998 geändert. Der Antragsteller erklärt mit Schriftsatz vom 10.2.1998, daß er durch diese Änderung klaglosgestellt worden sei, da die von ihm als verfassungswidrig angefochtenen Bestimmungen für ihn nicht mehr anwendbar seien. Der Verfassungsgerichtshof wertet dies als Zurückziehung des Gesetzesprüfungsantrages. Das Verfahren ist daher einzustel... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art140 Abs1 / GegenstandslosigkeitVfGG §65a
Leitsatz: Einstellung eines Gesetzesprüfungsverfahrens aufgrund der Annahme der
Zurückziehung des Antrags; kein Kostenzuspruch
Rechtssatz: Der Antrag wendet sich gegen näher genannte Bestimmungen des Wertpapieraufsichtsgesetzes. Dieses Gesetz wurde mit BGBl. 11/1998 geände... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) Beim Verfassungsgerichtshof sind drei Beschwerdeverfahren anhängig, deren Gegenstand jeweils ein im Instanzenzug ergangener Bescheid einer Landesgeschäftstelle des Arbeitsmarktservice bildet, mit dem - gestützt auf §4 Abs7 AuslBG idF BGBl. 450/1990 iVm der gemäß §12a leg.cit. erlassenen Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Bundeshöchstzahl 1995, BGBl. 944/1994 - ein Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für eine... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / AllgB-VG Art140 Abs4StGG Art5AuslBG BundeshöchstzahlenüberziehungsV, BGBl 278/1995 AuslBG §4 Abs7AuslBG §12aVfGG §65a
Leitsatz: Feststellung der Verfassungswidrigkeit der als absolute Sperre
wirkenden Festlegung einer Höchstzahl für Beschäftigungsbewilligungen
für Ausländer; Unverhältnismäßigkeit und Unsachlichkeit einer solchen
... mehr lesen...
Begründung: Die Entscheidung hinsichtlich der begehrten, aber nicht verzeichneten Kosten beruht auf §65a in Verbindung mit §27 letzter Satz VerfGG (vgl. VfGH v. 21.2.1985, B155/1982). Im zugesprochenen Betrag ist Umsatzsteuer in der Höhe von 2.500 S enthalten. Schlagworte VfGH / Kosten European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VFGH:1990:G325.1989 Dokumentnummer JFT_10098991_89G00325_2_00 mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §65a
Rechtssatz: Zuspruch begehrter, aber nicht verzeichneter Kosten an die Antragstellerin in einem aufgrund eines Individualantrags durchgeführten Gesetzesprüfungsverfahren Entscheidungstexte G 325/89 Entscheidungstext VfGH Beschluss 09.10.1990 G 325/89 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art140 Abs1 dritter SatzB-VG Art140 Abs1 / IndividualantragVfGG §27VfGG §65a
Leitsatz: Abweisung eines Kostenbegehrens der eine Gesetzesaufhebung beantragt
habenden Mitglieder eines Landtages
Rechtssatz: Gemäß §27 VfGG 1953 sind im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof Kosten nur dann zuzusprechen, wenn dies in d... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit dem am 10. April 1986 eingebrachten Individualantrag begehrt der Einschreiter, einige Vorschriften des Rechtsanwaltsprüfungsgesetzes (RAPG), BGBl. 556/1985, als verfassungswidrig aufzuheben. Er erachtet sich durch die angefochtenen Gesetzesstellen deshalb für beschwert, weil er ihnen zufolge die Rechtsanwaltsprüfung nach der neuen Rechtslage anstatt der vor dem RAPG bestandenen abzulegen habe, welche (gemäß der einen Stichtag festlegenden Übergangsvorsc... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §19 Abs3 Z3VfGG §65a
Leitsatz: Individualantrag auf Aufhebung einiger Bestimmungen des
RechtsanwaltsprüfungsG; Novellierung des Gesetzes iS der
Anfechtung - konkudente Rücknahme des Individualantrages;
Einstellung des Verfahrens; kein Kostenzuspruch - §65a VerfGG sieht
Kostenersatz nur im Falle des Obsiegens des Antragstellers vor;
keine dem §86 Ve... mehr lesen...