Begründung: Die Kläger begehrten die Feststellung, dass ihnen als Eigentümer bestimmter Grundstücke gegenüber den Beklagten das immerwährende und unentgeltliche Recht des Gehens und Fahrens über deren konkret bezeichnete Grundstücke zustehe, sowie die Zustimmung der Beklagten zur Einverleibung dieser Dienstbarkeit im Grundbuch. Die Beklagten erhoben unter Berufung auf die Flurverfassungsgesetze die Einrede der Unzulässigkeit des Rechtswegs, weil die Grundstücke der Beklagten in ein ... mehr lesen...
Begründung: Wie sich aus dem offenen Grundbuch ergibt, ist der Kläger Eigentümer der Liegenschaft EZ *****, GB *****. Zu A 2-LNR 3a war die Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens ua hinsichtlich des Grundstücks 1358/1 (GZ 3.1 P 35/94) ersichtlich gemacht. Die Ersichtlichmachung im Grundbuch bestand im Zeitpunkt der Klagseinbringung und im Zeitpunkt der Entscheidung des Berufungsgerichtes. Das Grundbuchsgericht verfügte aufgrund einer Mitteilung der Agrarbezirksbehörde für S***** ... mehr lesen...
Begründung: Der Schwiegervater der Erstklägerin war als Inhaber eines bäuerlichen Betriebes Eigentümer der Liegenschaft EZ 68 in einer Tiroler Gemeinde. Mit Bescheid der Agrarbehörde erster Instanz vom 25. März 1968 wurde gemäß § 3 Abs 1 Tiroler FlurverfassungslandesG (Tir FLG) 1952 die - noch anhängige - Grundzusammenlegung in dieser Tiroler Gemeinde eingeleitet und in diese auch die der Liegenschaft EZ 68 zugehörigen Grundstücke (GSte) einbezogen. Zum Bestand der EZ 68 gehört... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 10 Grundbuch ***** Bezirksgericht Lambach, bestehend unter anderem aus dem Grundstück Nr 213 (landwirtschaftlich genutzt) und Nr 26 (Baufläche mit dem Haus E***** 12). Ob dieser Liegenschaft ist zu TZ 428/1996 des Bezirksgerichtes Lambach die Einleitung des Zusammenlegungsverfahrens Z 405/8-1986 angemerkt. Der Kläger ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 10 Grundbuch ***** Bezirksgericht Lambach, bestehend unter... mehr lesen...
Norm: ABGB §474oö FLG §102 Abs2 litasbg FLG §90 Abs4sbg FlG §90 Abs5FlVfGG §34 Abs3FlVfGG §34 Abs4JN §1 CVIIa
Rechtssatz: Die Zuständigkeit der Agrarbehörde ist auch dann gegeben, wenn in einem Dienstbarkeitsstreit nur die herrschende Liegenschaft in das Zusammenlegungsverfahren einbezogen ist. Entscheidungstexte 6 Ob 190/98d Entscheidungstext OGH 11.03.1999 6 Ob 190/98d ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten sind Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ *****, zu dessen Gutsbestand unter anderem das landwirtschaftlich genützte Grundstück Nr. 941 gehört. Der Erstbeklagte erwarb das Eigentum an dieser Liegenschaft aufgrund eines notariellen Übergabsvertrages vom 2.6.1982 von seinen Eltern. Punkt 4 dieses Vertrages lautet: "Der Übernehmer verpflichtet sich über Anweisung der Übergeber, an deren weichende Kinder Walter St*****, und Josef St*****, zu deren Entfert... mehr lesen...
Norm: JN §1 CVIIaoö FLG §102sbg FLG §90 Abs4sbg FLG §90 Abs5FlVfGG §34 Abs3FlVfGG §34 Abs4Tir FLG 1996 §72 Abs4Tir FLG 1996 §72 Abs5stmk ZLG 1982 §50
Rechtssatz: Solange ein Grundstück in ein Flurbereinigungsverfahren einbezogen ist, hat über sämtliche das Eigentum und die Benützung dieses Grundstückes entstehenden Streitigkeiten die Agrarbehörde zu entscheiden. Entscheidungstexte 7 Ob 558/92... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 30. September 1983 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrten die Kläger und gefährdeten Parteien, gestützt auf den Schenkungsvertrag vom 13. März 1970, die Freilassungserklärung vom 17. März 1970 und den Kaufvertrag vom 24./27. April 1979, die Beklagten und Gegner der gefährdeten Parteien (damals noch Berta R*** und Franz R***), und zwar die Erstbeklagte als Eigentümerin der EZ 671 KG Lieboch und den Zweitbeklagten als Belastungsverbotsberechtigten hin... mehr lesen...
Norm: FlVfGG §34 Abs3FlVfGG §34 Abs4FlurzusammenlegungsG 1971 §46Stmk FlurzusammenlegungsG 1982 §50sbg FLG §90 Abs4sbg FLG §90 Abs5JN §1 CVIIa
Rechtssatz: Von der Einleitung bis zum Abschluss eines Zusammenlegungsverfahrens ist auch für eine ein in das Verfahren einbezogenes Grundstück betreffende Klage auf Einwilligung in die grundbücherliche Einverleibung einer Dienstbarkeit und die im Rahmen des Hauptverfahrens beantragte einstweilige Verfüg... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 787 KG Hartkirchen. Die Beklagten sind Eigentümer der Liegenschaft EZ 1811 KG Hartkirchen, bestehend aus dem Grundstück 166/33 (identisch mit dem Grundstück 3281/3 nach Durchführung des Zusammenlegungsverfahrens). Hinsichtlich beider Liegenschaften ist im Grundbuch die Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens "Hacking" angemerkt. Die Kläger begehren die Verurteilung der Beklagten, am Grundstück 3281/3 der KG H... mehr lesen...
Norm: FlVfGG §34 Abs3bgld FLG §89 Abs1bgld FLG §89 Abs2
Rechtssatz: Zur Entscheidung der Frage, ob der, dem im Zusammenlegungsverfahren ein Ersatzgrundstück vorläufig zugewiesen ist, darauf ein Bauwerk zu errichten berechtigt ist, ist das Gericht zuständig. Entscheidungstexte 8 Ob 129/69 Entscheidungstext OGH 08.07.1969 8 Ob 129/69 7 Ob... mehr lesen...