Norm
ABGB §474Rechtssatz
Die Zuständigkeit der Agrarbehörde ist auch dann gegeben, wenn in einem Dienstbarkeitsstreit nur die herrschende Liegenschaft in das Zusammenlegungsverfahren einbezogen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111767Zuletzt aktualisiert am
09.07.2008