Norm
FlVfGG §34 Abs3Rechtssatz
Von der Einleitung bis zum Abschluss eines Zusammenlegungsverfahrens ist auch für eine ein in das Verfahren einbezogenes Grundstück betreffende Klage auf Einwilligung in die grundbücherliche Einverleibung einer Dienstbarkeit und die im Rahmen des Hauptverfahrens beantragte einstweilige Verfügung durch Veräußerungsverbot und Belastungsverbot die Zuständigkeit der Gerichte ausgeschlossen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0058909Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.03.2014