Entscheidungsgründe: I. 1. Das Oberlandesgericht Innsbruck stellte aus Anlaß eines bei ihm anhängigen Berufungsverfahrens gegen ein Teilurteil des Landesgerichtes Innsbruck den Antrag, §72 des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Rechts der Eheschließung und der Ehescheidung vom 6. Juli 1938 DRGBl. 1938 I 807 (in der Folge: EheG) als verfassungswidrig aufzuheben. Diesem beim Verfassungsgerichtshof zu G76/01 protokollierten Antrag liegt der folgende Sachverhalt zugrund... mehr lesen...
Index: 20 Privatrecht allgemein20/02 Familienrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art89 Abs2ABGB §1480EheG §72VfGG §15 Abs1 und Abs2
Leitsatz: Gleichheitswidrigkeit der im Ehegesetz normierten einjährigen Frist
für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des geschiedenen
Ehegatten im Gegensatz zur allgemeinen dreijährigen Verjährungsfrist
für Unterhaltsansprüche im ABGB; keine sachliche Rechtfertigung der
Schlechterstellung gesch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Beim Oberlandesgericht Innsbruck ist zu 2 R 40/01a ein Verfahren über einen Rekurs anhängig, dem folgender Sachverhalt zugrundeliegt: Die Beklagten des Zivilrechtsstreites sind gemeinsam Eigentümer einer Liegenschaft; der steuerliche Einheitswert der landwirtschaftlichen Flächen dieser Liegenschaft beträgt (bzw. betrug zum Zeitpunkt der Klagseinbringung) S 7.000,-. Der Kläger begehrte mit einer am 19. Jänner 2001 beim Landesgericht Innsb... mehr lesen...
Index: 22 Zivilprozeß, außerstreitiges Verfahren22/01 Jurisdiktionsnorm
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art89 Abs2B-VG Art94B-VG Art140 Abs1 / AllgB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätEMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienGGG 1984JN §60 Abs2VfGG §15 Abs1 und Abs2VfGG §62 Abs1 zweiter Satz
Leitsatz: Keine Verfassungswidrigkeit der Regelung des Streitwertes von
unbeweglichen Sachen durch Anknüpfen an den Steuerschätzwert für die
Gebührenbeme... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Einschreiter beantragt die Bewilligung der Verfahrenshilfe (in eingeschränktem Umfang) für einen nachträglich eingebrachten Antrag auf Abtretung seiner Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 25. April 1997, Z121.880/2-III/11/97, deren Behandlung mit hg. Beschluß vom 29. September 1997, B1489/97-5, abgelehnt wurde. Der Einschreiter gibt an, ohne Gefährdung des notwendigen Unterhaltes außerstande zu sein, die mit dem Abtretungsantrag anfal... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Einschreiter beantragt die Bewilligung der Verfahrenshilfe (in eingeschränktem Umfang) für einen nachträglich eingebrachten Antrag auf Abtretung seiner Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 21. Oktober 1996, Z118.408/2-III/11/96, deren Behandlung mit hg. Beschluß vom 29. September 1997, B4942/96-9, abgelehnt wurde. Der Einschreiter gibt an, ohne Gefährdung des notwendigen Unterhaltes außerstande zu sein, die mit dem Abtretungsantrag anf... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §15 Abs1VfGG §17aVfGG §87 Abs3ZPO §63 Abs1
Leitsatz: Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags für einen nachträglichen
Abtretungsantrag aufgrund der Einkommens- und Vermögensverhältnisse
des Antragstellers; Abtretungsantrag kein verfahrenseinleitender
Antrag mit erhöhter Gebührenpflicht
Rechtssatz: Der Einschreiter be... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Einschreiter beantragt die Bewilligung der Verfahrenshilfe (in eingeschränktem Umfang) für einen nachträglich eingebrachten Antrag auf Abtretung seiner Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 30. April 1997, Z121.912/2-III/11/97, deren Behandlung mit Beschluß des Verfassungsgerichtshofes vom 16. Oktober 1997 B1443/97-8 abgelehnt wurde. Der Einschreiter gibt an, ohne Gefährdung des notwendigen Unterhaltes außerstande zu sein, die mit dem A... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §15 Abs2 VfGG §18 VfGG §87 Abs1
Rechtssatz: Zurückweisung einer Beschwerde wegen eines inhaltlichen, keiner Verbesserung zugänglichen Mangels Fehlen des Begehrens auf Aufhebung des angefochtenen Bescheides, da die Beschwerde lediglich den Antrag enthält, den angefochtenen Bescheid dahingehend abzuändern, daß der Berufung gegen d... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §15 Abs1VfGG §82 Abs1
Leitsatz: Art144 Abs1 B-VG; Kraft §82 Abs1 iVm. §15 Abs1 VerfGG 1953 kann eine
Beschwerde gemäß Art144 Abs1 B-VG nur innerhalb von sechs Wochen nach
Zustellung des in letzter Instanz ergangenen Bescheides erhoben
werden, und zwar beim VfGH selbst, wobei bei richtiger Adressierung
die Tage des Postenlaufes in diese Frist nicht ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §15 Abs1VfGG §82 Abs1
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Kraft §82 Abs1 iVm. §15 Abs1 VerfGG 1953 kann eine Beschwerde gemäß Art144 Abs1 B-VG nur innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung des in letzter Instanz ergangenen Bescheides erhoben werden, und zwar beim VfGH selbst, wobei bei richtiger Adressierung die Tage des Postenlaufes i... mehr lesen...