Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Österreichischer Rechtsanwaltsverein, *****, vertreten durch Dr. Heinz Peter Wachter, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagten Parteien 1.... mehr lesen...
Norm: RAO §8 Abs2RAO §8 Abs3
Rechtssatz: Während das Verfassen von Briefen und Eingaben für Ratsuchende ohne Hinweis auf eine Vertretung in den Rahmen der "Auskunftserteilung oder Beistandsleistung" iS des § 8 Abs 3 RAO fällt, greift das Verwenden von Aufforderungsschreiben in denen der als Jurist ausgewiesene Vertreter selbst als Absender aufscheint und - gleich einem Rechtsanwalt - namens seiner "Mandantschaft" einschreitet, in das Vertretung... mehr lesen...
Norm: RAO §8 Abs3
Rechtssatz: Mit § 8 Abs 3 RAO wurde der Kreis der berufsfremden Personen, die nur zu einer sachlich begrenzten Parteienvertretung, nicht aber zur umfassenden Vertretung in allen in § 8 Abs 1 RAO genannten Angelegenheiten berechtigt sind, umschrieben. Entscheidungstexte 4 Ob 137/94 Entscheidungstext OGH 06.12.1994 4 Ob 137/94 ... mehr lesen...
Norm: GewO 1994 §227RAO §8 Abs3
Rechtssatz: Aus § 8 Abs 3 RAO ergibt sich deutlich, daß es kein umfassendes Monopol der Rechtsanwälte zur berufsmäßigen Parteienvertretung gibt und daß sich die Berechtigung zu einer sachlich begrenzten Parteienvertretung (auch) auf gewerberechtliche Vorschriften gründen kann. Für die Beurteilung des Umfanges der Gewerbeberechtigung sind gemäß § 29 GewO 1994 im Zweifelsfall auch die in den beteiligten gewerbliche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes, der sämtliche in die Liste eingetragenen Rechtsanwälte, welche im Land Vorarlberg ihren Kanzleisitz haben, angehören (§ 22 RAO); ihr obliegt ua die Wahrung der Rechte des Rechtsanwaltsstandes (§ 23 RAO). Geschäftszweck der Beklagten ist in erster Linie die Errichtung und der Verkauf von Wohnanlagen. Im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit verfaßt die Beklagte diejenigen Verträge sowie behördlich... mehr lesen...
Norm: RAO §8 Abs3
Rechtssatz: Demonstrative Aufzählung, welche anderen einschlägigen Befugnisse und Wirkungsbereiche durch den Vertretungsvorbehalt der Rechtsanwälte jedenfalls nicht berührt werden, weil es sich dabei um keine "berufsmäßige" Parteienvertretung im Sinne des Abs 2 handelt. Entscheidungstexte 4 Ob 69/92 Entscheidungstext OGH 29.09.1992 4 Ob 69/92 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist ein nicht auf Gewinn gerichteter, gemeinnützige Ziele verfolgender Verein. Zu seinen Aufgaben zählen gemäß § 2 seiner Statuten folgende Tätigkeiten: 1. Beratung in Angelegenheiten der Familie, insbesondere der Familienplanung; Schwangerenhilfe. 2. Beratung und Hilfe in sozialen, medizinischen und rechtlichen Angelegenheiten. 3. Schulungsarbeit unter den Frauen. Die für seine Tätigkeit erforderlichen Mittel bringt der Beklagte durch Beitr... mehr lesen...
Norm: RAO §8 Abs3
Rechtssatz: Mit der in § 8 Abs 3 RAO enthaltenen, bestimmte Vereinigungen betreffenden Ausnahme sollten Vereinigungen wie etwa Konsumentenschutzvereine, Mietervereinigungen oder Kraftfahrerorganisationen erfaßt werden, die auf ihren Gebieten unter anderen auch rechtsberatende Tätigkeit entfalten; die Erzielung eines wirtschaftlichen Vorteils darf aber hier nicht der Zweck der Auskunftserteilung oder der Beistandsleistung sein.... mehr lesen...
Norm: RAO §8 Abs3
Rechtssatz: Mit dem Aufsetzen der Stampiglie eines Vereins auf ein Schreiben oder auf eine für eine Behörde bestimmte Eingabe einer Partei ist ein Hinweis auf eine Vertretungstätigkeit dann noch nicht verbunden, wenn solche Schriftstücke nicht gleichzeitig vom Verein als Vertreter unterfertigt werden oder sonst auf dessen Eigenschaft als Vertreter hingewiesen wird. Auch das Verfassen von Briefen und Eingaben für Ratsuchende fä... mehr lesen...