Begründung: Die ursprünglich elf Kläger und die vier Beklagten waren im Jahr 2005 Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die eine Schischule in Sankt Jakob im Defereggental betrieb. Sie streiten über die Wirksamkeit eines am 1. Juli 2005 gefassten Gesellschafterbeschlusses, mit dem der Gesellschaftsvertrag geändert wurde. Kern des Rechtsstreits sind die Fragen, - ob die Gesellschafterversammlung, die den Beschluss gefasst hatte, wirksam einberufen worden war, und -... mehr lesen...
Begründung: Die ursprünglich elf Kläger und die vier Beklagten waren im August 2005 Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Sie streiten über die Wirksamkeit eines am 1. Juli 2005 gefassten Gesellschafterbeschlusses, mit dem der Gesellschaftsvertrag geändert wurde. Die Kläger begehren die Feststellung der Wirksamkeit dieses Beschlusses, die Beklagten bestreiten sie aus formellen und inhaltlichen Gründen. Insbesondere ist strittig, ob die Gesellschafterversammlung or... mehr lesen...
Norm: RAO §30 Abs1RAO
Rechtssatz: Einem bulgarischen Staatsangehörigen ist die Eintragung in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter wegen des in § 30 Abs 1 und 5 RAO normierten „Staatsbürgerschafts-Erfordernisses" verwehrt. Entscheidungstexte Bkv 4/04 Entscheidungstext OGH 01.08.2006 Bkv 4/04 Bkv 2/06 Entscheidungstext OGH 01.08.2006 Bkv 2... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die als Klagevertreterin ausgewiesene Dr. Rosemarie Rismondo hat zum 15. 10. 2003 auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft verzichtet. Das Verfahren ist daher gemäß § 160 Abs 1 ZPO unterbrochen. Dies ist von Amts wegen zu berücksichtigen. Die Bestellung eines mittlerweiligen Stellvertreters durch die Rechtsanwaltskammer Niederösterreich allein reicht nicht aus, um diese Rechtsfolge zu vermeiden. Die Unterbrechung besteht ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wurde im erstinstanzlichen Verfahren von einem ihm im Rahmen der Verfahrenshilfe beigegebenen Rechtsanwalt vertreten, der allerdings mit 31. 12. 2001 auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft verzichtet hat. Zu seinem mittlerweiligen Stellvertreter (§ 28 Abs 1 lit h iVm § 34 Abs 1 Z 3 und Abs 4 RAO) wurde von der Rechtsanwaltskammer für Kärnten Dr. Franz Zimmermann bestellt. Der Kläger wurde im erstinstanzlichen Verfahren von einem ihm im Rahmen der Verfahren... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Zur Revision: Über das Vermögen der N*****gesellschaft mbH (in der Folge: Gemeinschuldnerin) wurde am 30. 7. 1993 das Konkursverfahren eröffnet. Der Erstbeklagte wurde zum Masseverwalter bestellt. Am 22. 2. 1993 kaufte der Zweitbeklagte, der einzige Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin, in deren Namen bei der Sportwagenhandel J. S***** GesmbH einen PKW Porsche 911 Carrera um S 1,100.000,-- unter Eigentumsvorbehalt. Der Zweitbeklagte leistete eine Anz... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Klagevertreter Mag.Heimo Schaffer hat per 23.10.1997 auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft verzichtet (§ 34 Abs 1 lit d RAO). Das Verfahren ist daher gemäß § 160 Abs 1 ZPO unterbrochen. Dies ist von Amts wegen zu berücksichtigen, weshalb die Akten an das Erstgericht zurückzustellen sind. Der Klagevertreter Mag.Heimo Schaffer hat per 23.10.1997 auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft verzichtet (Paragraph 34, Absat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte mit ihrer am 30.3.1993 bei Gericht überreichten Klage gegen den beklagten Rechtsträger eines Krankenhauses Schadenersatz von 200.384,20 S wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers vom 10.9.1989 sowie die Feststellung der Haftung für künftige Schäden. Der damalige Rechtsvertreter der Klägerin war schwer erkrankt, weshalb die Parteien Ende März 1994 dem Prozeßgericht eine Anzeige über das (vereinbarte) Ruhen des Verfahrens übermittelten. ... mehr lesen...
Norm: RAO §28
Rechtssatz: Der Ausschuß ist nicht legitimiert, über Disziplinarvergehen zu urteilen (zur Berufungsbehauptung in Richtung res iudicata). Entscheidungstexte 5 Bkd 1/91 Entscheidungstext OGH 23.03.1992 5 Bkd 1/91 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0072167 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C1RAO §28 litf
Rechtssatz: Hat die Rechtsanwaltskammer eine Kostenbestimmung vorgenommen, so muß der Rechtsanwalt bei der gerichtlichen Geltendmachung seiner Honorarforderung mit besonderer Sorgfalt vorgehen. Diesfalls ist bereits eine (schuldhafte) Überklagung in relativ geringfügiger Höhe (Schilling 5000,--) disziplinär. Entscheidungstexte Bkd 14/87 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: RAO §28RAO §34
Rechtssatz: Zur Feststellung, daß nach Maßgabe der Bestimmungen des § 34 RAO die Berechtigung zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft erloschen ist, und zur anschließenden Löschung des Anwalts in der Rechtsanwaltsliste, ist gemäß § 28 RAO der Ausschuß einer Rechtsanwaltskammer zuständig; gegen derartige Verfügungen ist kein Rechtsmittel zulässig. Entscheidungstexte Bkv 2/8... mehr lesen...
Norm: RAO §28 lithZPO §30ZPO §160
Rechtssatz: Mit der Einstellung der Ausübung der Rechtsanwaltschaft (hier durch Emeritierung) wird der Gerichtshofprozess auch dann unterbrochen, wenn ein mittlerweiliger Stellvertreter bestellt wird. Entscheidungstexte 5 Ob 545/76 Entscheidungstext OGH 11.05.1976 5 Ob 545/76 2 Ob 504/80 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: RAO §28 litf
Rechtssatz: Daraus, daß der Ausschuß der Kammer zuständig ist, Gutachten über die Angemessenheit eines von einem Rechtsanwalt verzeichneten Honorars abzugeben, ist nicht zu schließen, daß diese Gutachten bindende Wirkung für den Disziplinarrat haben. Entscheidungstexte Bkd 27/74 Entscheidungstext OGH 16.09.1974 Bkd 27/74 ... mehr lesen...
Norm: RAO §28
Rechtssatz: Gegen die Ablehnung eines Stundungsgesuches betreffend rückständige Kammerbeiträge und gegen die Verständigung über beabsichtigte exekutive und disziplinäre Schritte im Falle der Nichtzahlung ist ein Rechtsmittel in der RAO nicht vorgesehen. Entscheidungstexte Rkv 3/59 Entscheidungstext OGH 28.01.1960 Rkv 3/59 ... mehr lesen...
Norm: RAO §28 lithRAO §34 Abs4ZPO §30ZPO §64 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Bestellung zum Vertreter durch die Rechtsanwaltskammer gemäß § 28 lit h RAO begründet noch kein Vollmachtsverhältnis zwischen dem Vertreter und dem Klienten des Vertretenen Anwaltes. Entscheidungstexte 1 Ob 725/50 Entscheidungstext OGH 14.02.1951 1 Ob 725/50 Veröff: SZ 24/39 = EvBl 1951/123 S 174 ... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 9. November 1950 hat das Erstgericht die Klage wegen entschiedener Streitsache zurückgewiesen. Das Rekursgericht hat mit dem angefochtenen Beschluß die erstgerichtliche Entscheidung aufgehoben und dem Erstgerichte die Fortsetzung des gesetzlichen Verfahrens aufgetragen. Gegen diesen Beschluß hat die beklagte Partei Revisionsrekurs erhoben. Der Oberste Gerichtshof wies den Revisionsrekurs zurück. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: ... mehr lesen...