Norm
RAO §28 lithRechtssatz
Mit der Einstellung der Ausübung der Rechtsanwaltschaft (hier durch Emeritierung) wird der Gerichtshofprozess auch dann unterbrochen, wenn ein mittlerweiliger Stellvertreter bestellt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0035720Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.05.2022