Norm
RAO §28Rechtssatz
Gegen die Ablehnung eines Stundungsgesuches betreffend rückständige Kammerbeiträge und gegen die Verständigung über beabsichtigte exekutive und disziplinäre Schritte im Falle der Nichtzahlung ist ein Rechtsmittel in der RAO nicht vorgesehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0072177Dokumentnummer
JJR_19600128_OGH0002_000RKV00003_5900000_001