RS OGH 1960/1/28 Rkv3/59

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Veröffentlicht am 28.01.1960
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Norm

RAO §28

Rechtssatz

Gegen die Ablehnung eines Stundungsgesuches betreffend rückständige Kammerbeiträge und gegen die Verständigung über beabsichtigte exekutive und disziplinäre Schritte im Falle der Nichtzahlung ist ein Rechtsmittel in der RAO nicht vorgesehen.

Entscheidungstexte

  • Rkv 3/59
    Entscheidungstext OGH 28.01.1960 Rkv 3/59

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0072177

Dokumentnummer

JJR_19600128_OGH0002_000RKV00003_5900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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