Norm: RAO §30 Abs1RAO
Rechtssatz: Einem bulgarischen Staatsangehörigen ist die Eintragung in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter wegen des in § 30 Abs 1 und 5 RAO normierten „Staatsbürgerschafts-Erfordernisses" verwehrt. Entscheidungstexte Bkv 4/04 Entscheidungstext OGH 01.08.2006 Bkv 4/04 Bkv 2/06 Entscheidungstext OGH 01.08.2006 Bkv 2... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1 Abs1 BRAO §1aRAO §10 Abs1
Rechtssatz: Doppelvertretung - Rechtsanwaltspartnerschaften. Wird eine Kanzleigemeinschaft in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts betrieben, so sind unzulässige Doppelvertretungen eines der Partner einem anderen nicht schon allein auf Grund dieses Gesellschaftsverhältnisses, sondern nur dann disziplinarrechtlich vorzuwerfen, wenn entweder die Kanzleiorganisation überhaupt keine Vorkehrungen zu... mehr lesen...
Norm: RAO §1aRL-BA 1977 §9 Abs2
Rechtssatz: Die Bezeichnung der Rechtsanwalts-Partnerschaft ist jener Gesellschaft zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft gesetzlich und durch Rechtsverordnung vorbehalten, die in Form einer eingetragenen Erwerbsgesellschaft organisiert ist; dies ergibt sich zweifelsfrei aus § 1a RAO und aus § 9 Abs 2 RL-BA, wonach die Firma einer Rechtsanwaltspartnerschaft bei ihrer Anmeldung "den Bestimmungen des EGG zu entspreche... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist, da keine Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO zur Lösung ansteht, unzulässig. Zur Klarstellung erscheint es angebracht, folgendes noch näher auszuführen: Die Revision ist, da keine Rechtsfrage im Sinne des Paragraph 502, Absatz eins, ZPO zur Lösung ansteht, unzulässig. Zur Klarstellung erscheint es angebracht, folgendes noch näher auszuführen: Nach den Feststellungen der Tatsacheninstanzen führ... mehr lesen...
Norm: RAO §1aRAO §5 Abs1
Rechtssatz: Jeder Rechtsanwalt hat das Recht, seinen Beruf im ganzen Bundesgebiet frei auszuüben. Er ist lediglich verpflichtet, bei Einwirkung seiner Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte beim zuständigen Ausschuß der Rechtsanwaltskammer seinen Kanzleisitz anzugeben (§ 5 Abs 1 RAO) und dadurch seinen Berufssitz zu bestimmen, ohne daß ihn aber kraft Gesetzes eine Residenzpflicht (Betriebspflicht) an seinem Berufssit... mehr lesen...
Norm: RAO §1a
Rechtssatz: Auch eine eingetragene Erwerbsgesellschaft ist keine juristische Person, sondern ein teilrechtsfähiges Gebilde, welches unter seiner Firma Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen kann, insbesondere also grundbuchsfähig, parteifähig, exekutionsfähig und insolvenzfähig ist. Entscheidungstexte Bkv 3/94 Entscheidungstext OGH 21.11.1994 Bkv 3/94 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1175 KEGG §6RAO §1aRAO §21e
Rechtssatz: Da die Rechtsanwaltschaft begrifflich nicht in Form einer Personengesellschaft des Handelsrechts ausgeübt werden kann und nicht in Form einer Kapitalgesellschaft des Handelsrechts ausgeübt werden darf, kommt als einziger weiterer Fall einer neben der im § 1 a Abs 1 RAO nur beispielsweise (arg "insbesondere"), genannten eingetragenen Erwerbsgesellschaft möglichen Gesellschaft zur Ausübung der R... mehr lesen...
Norm: EGG §5GewO 1994 §2 Z10RAO §1aRAO §21c
Rechtssatz: Für den öffentlichen Agenten bestehen keine berufsrechtlichen Vorschriften über die Berufsausübung in Form einer eingetragenen Erwerbsgesellschaft. Besitzt daher ein Gesellschafter nicht die Berufsbefugnis eines öffentlichen Agenten, kann daher auch bei analoger Anwendung der berufsrechtlichen Vorschriften der Rechtsanwaltsordnung mit ihm keine OEG zur Ausübung der öffentlichen Agentie geb... mehr lesen...