RS OGH 1999/12/6 Bkv7/99

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Veröffentlicht am 06.12.1999
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Norm

RAO §1a
RL-BA 1977 §9 Abs2

Rechtssatz

Die Bezeichnung der Rechtsanwalts-Partnerschaft ist jener Gesellschaft zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft gesetzlich und durch Rechtsverordnung vorbehalten, die in Form einer eingetragenen Erwerbsgesellschaft organisiert ist; dies ergibt sich zweifelsfrei aus § 1a RAO und aus § 9 Abs 2 RL-BA, wonach die Firma einer Rechtsanwaltspartnerschaft bei ihrer Anmeldung "den Bestimmungen des EGG zu entsprechen hat".

Entscheidungstexte

  • Bkv 7/99
    Entscheidungstext OGH 06.12.1999 Bkv 7/99

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112909

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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