Norm
RAO §1aRechtssatz
Auch eine eingetragene Erwerbsgesellschaft ist keine juristische Person, sondern ein teilrechtsfähiges Gebilde, welches unter seiner Firma Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen kann, insbesondere also grundbuchsfähig, parteifähig, exekutionsfähig und insolvenzfähig ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0071685Dokumentnummer
JJR_19941121_OGH0002_000BKV00003_9400000_003