I. 1 1.1. Die Revisionswerberin stellte beim Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: Verwaltungsgericht) am 20. Mai 2015 in Zusammenhang mit „Direktvergaben von Verträgen zur Herstellung von Kennzeichentafeln“ den Antrag auf Feststellung, „dass die Durchführung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung bzw. ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb wegen eines Verstoßes gegen das BVergG 2006 oder die hierzu ergangenen Verordnungen oder wegen eines Verstoßes gegen unmi... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: BVergG 2006 §1 Abs1 Z1KDV 1967KFG 1967 §49 Abs5cKFG 1967 §49 Abs5d
Rechtssatz: Mit der durch die 17. KFG-Novelle BGBl. Nr. 654/1994 erfolgten Änderung wurden in erster Linie die Voraussetzungen für die Erteilung der Bewilligung zur Herstellung von Kennzeichentafeln exakter determiniert (vgl. RV 1655 BlgNR 18. GP 12). So setzt die Erteilung einer solch... mehr lesen...
Mit rechtskräftigem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Feldbach vom 2. November 1999 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 31. Juli 1999 um 17:00 Uhr in Feldbach auf der T.straße und in der Folge weiter zu seinem Wohnort in E. Nr. 69 einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und sich nach Aufforderung eines besonders geschulten und von der Behörde hierzu ermächtigten Organs der Straßenaufs... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs3;KDV 1967 §29b;
Rechtssatz: Die Anordnung einer begleitenden Maßnahme im Sinne des § 24 Abs. 3 FSG 1997 stellt keine Strafe dar, sondern eine Maßnahme zur Wiederherstellung der Verkehrszuverlässigkeit der betreffenden Person. Auf Grund des FSG 1997 ist bisher zwar keine Verordnung ergangen, die nähere Bestimmungen zu Nachschulungen enthält... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer war in den Jahren 1993 und 1995 jeweils auf Grund von Alkoholdelikten die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B vorübergehend entzogen worden. Am 27. August 1999 wurde der Beschwerdeführer auf Grund seiner auffälligen Fahrweise als Lenker eines Pkws angehalten. Die Messung des Alkoholgehaltes seiner Atemluft ergab einen Wert von 0,85 mg/l. Mit Mandatsbescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 9. September 1999 wurde dem Beschwerdeführer die Lenkbere... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;FSG 1997 §24 Abs3;FSG 1997 §26 Abs8;KDV 1967 §29a;KDV 1967 §29b;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Ist dem angefochtenen Bescheid nicht zu entnehmen, welcher Art von begleitender Maßnahme der Betreffende sich zu unterziehen habe, so erweist er sich deshalb als rechtswidrig, weil er gegen das sic... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid ordnete die belangte Behörde gemäß § 26 Abs. 8 in Verbindung mit § 24 Abs. 3 Führerscheingesetz - FSG an, dass sich der Beschwerdeführer binnen vier Monaten ab Zustellung des Bescheides einer begleitenden Maßnahme in Form einer Nachschulung mit besonderer Bedachtnahme auf die Problematik von Alkohol im Straßenverkehr zu unterziehen habe. In der Begründung: ihres Bescheides führte die belangte Behörde aus, dem Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art18 Abs1;FSG 1997 §24 Abs3;FSG 1997 §26 Abs8;FSG 1997 §4 Abs2;FSG 1997 §4 Abs9;FSG 1997 §41 Abs2;FSG 1997 §43 Abs3;KDV 1967 §29b;VwRallg;
Rechtssatz: Zwar ist auf Grund des FSG 1997 bisher keine Verordnung ergangen, die nähere Bestimmungen zu Nachschulungen enthält, doch gelten die ... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs3;FSG 1997 §25 Abs3;FSG 1997 §36 Abs2;KDV 1967 §29b;
Rechtssatz: Wird dem zur Befolgung einer Nachschulungsanordnung Verpflichteten trotz seines Verlangens keine dem § 29b KDV entsprechende Nachschulung angeboten, kann von einer Nichtbefolgung der Nachschulungsanordnung keine Rede sein. Die an die Nichtbefolgung geknüpften Rechtsfolgen nach... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B wegen Verkehrsunzuverlässigkeit gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 vorübergehend für die Dauer von fünzehn Monaten (ab 16. Juni 1993) entzogen und gemäß § 73 Abs. 2a KFG 1967 die Absolvierung eines Einstellungs- und Verhaltenstrainings für alkoholauffällige Lenker im Sinne des § 29b KDV 1967 angeordnet. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerich... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §29b;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs2a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995110096.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...