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90/02 FührerscheingesetzNorm
FSG 1997 §24 Abs3;Rechtssatz
Wird dem zur Befolgung einer Nachschulungsanordnung Verpflichteten trotz seines Verlangens keine dem § 29b KDV entsprechende Nachschulung angeboten, kann von einer Nichtbefolgung der Nachschulungsanordnung keine Rede sein. Die an die Nichtbefolgung geknüpften Rechtsfolgen nach § 25 Abs 3 zweiter Satz FSG 1997 treten in einem solchen Fall nicht ein (hier wurde dem Verpflichteten von der ermächtigten Einrichtung keine dem § 29b Abs 2 KDV entsprechende Nachschulung mit fünf Sitzungen sondern nur eine solche mit einer höheren Zahl von Sitzungen und einem entsprechend höheren Preis angeboten).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999110338.X02Im RIS seit
11.07.2001