Mit im Instanzenzug ergangenen Bescheiden des Unabhängigen Verwaltungssenates für die Steiermark (der belangten Behörde) vom 11. Jänner 1999 und vom 13. August 1999 wurde der Beschwerdeführer jeweils wegen Übertretungen der §§ 48 und 49 Mediengesetz iVm § 1 Z 1 der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Feldbach vom 5. September 1991, Zl. 2.4 M 1/33-1991, betreffend das Anschlagen und Aushängen von Druckwerken (Plakatierverordnung), gemäß § 49 Mediengesetz zu einer Geldstrafe von ... mehr lesen...
Index: L40006 Sonstige Polizeivorschriften Steiermark10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof16/01 Medien
Norm: B-VG Art139 Abs4;B-VG Art139 Abs6;MedienG §48;PlakatierV BH Feldbach 1991 §1 Z1;PlakatierV BH Feldbach 1991 §1 Z2;PlakatierV BH Feldbach 1991 Anh;VwGG §42 Abs2 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/01/0501
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 28. August 1990 wurde der Beschwerdeführer als das gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ der "X-Zeitschriftengesellschaft m. b.H. & Co KG" schuldig erkannt, vor dem 3. September 1988 an 67 im einzelnen angeführten Standorten und vor dem 27. September 1988 an 4 Standorten jeweils Reklame-Dreieckständer ("X", Höhe ca. 1,80 m), weiters vor dem 14. Oktober 1988 an 61 im einzelnen angeführten Standorten Reklame-Pappständer (Testen Sie Ihre Körp... mehr lesen...
Index: L80405 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Salzburg10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)16/01 Medien
Norm: B-VG Art15 Abs1;MedienG §48;OrtsbildschutzG Slbg 1975 §4;OrtsbildschutzG Slbg 1975 §6;
Rechtssatz: § 48 MedienG kann als einfaches Bundesgesetz nicht in Fragen des Ortsbildschutzes eingreifen, der als Teil des Baurechts Landessache in Gesetzgebung und Vollziehung darstellt. Europe... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 12. März 1991 erteilte der Magistrat Linz der Beschwerdeführerin den auf § 61 Abs. 5 der O.ö. Bauordnung (BO) gestützten Auftrag, binnen vier Wochen nach Rechtskraft fünf auf dem Grundstück Nr. nn/1 KG X errichtete Anschlagtafeln zu beseitigen. Die Begründung: läßt sich dahin zusammenfassen, das eingeholte Gutachten eines ortsbildtechnischen Amtssachverständigen habe ergeben, daß die näher beschriebenen Anschlagtafeln eine Störung des Orts- und Landschaftsbildes darste... mehr lesen...
Index: L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL70704 Theater Veranstaltung OberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82000 BauordnungL82004 Bauordnung OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich16/01 Medien
Norm: BauO OÖ 1976 §23 Abs1;BauO OÖ 1976 §61 Abs5;BauRallg;BauV OÖ 1985 §2 Abs1;BauV OÖ 1985 §45 Abs1;MedienG §48;
Rechtssatz: In der Wahrne... mehr lesen...
Hinsichtlich der Vorgeschichte wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das hg. Erkenntnis vom 4. April 1990, Zl. 89/01/0020, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis war der ein gegen den Beschwerdeführer ergangenes Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft (BH) bestätigende Bescheid der belangten Behörde wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben worden, weil dieser keine spruchmäßige Feststellung darüber enthalten hatte, daß die vom Beschwerdeführer zum Plakatieren benutzte Außen... mehr lesen...
Index: 16/01 Medien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: DruckwerkAnschlagV Lienz 1984 §1 Abs2;MedienG §48;VStG §1;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Gemäß § 1 Abs 2 der Druckwerk AnschlagV (Lienz) darf das Anschlagen (Plakatieren) von Druckwerken nicht unmittelbar ua an Außenflächen von Gebäuden erfolgen. Diese Beschränkungen gelten nicht, soweit es sich hiebei um das Anschlagen von Druckwerken an offensichtlich hiezu bestim... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 21. Oktober 1987 erkannte die Bezirkshauptmannschaft Lienz den Beschwerdeführer für schuldig, es als satzungsgemäß zur Vertretung nach außen berufenes Organ (Geschäftsführer) der "A-GmbH" zu verantworten, daß am 24. Juni 1987 ein Plakat an der westseitigen Außenfläche des Hauses "T" in Lienz, angebracht worden sei, obwohl das Anschlagen von Druckwerken an öffentlichen Orten im Gebiet des Bezirkes Lienz nur an dafür bestimmten Flächen erfolgen dürfe. Der Beschwe... mehr lesen...
Index: 16/01 Medien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: DruckwerkAnschlagV Lienz 1984;MedienG §48;VStG §1;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Da auf Grund der gemäß § 48 MedienG erlassenen Verordnung das Anschlagen von Druckwerken an Außenseiten von Gebäuden dann erlaubt ist, wenn diese Fläche offensichtlich zum Anschlagen von Druckwerken bestimmt sind, hätte es gem § 44a lit a VStG zur Umschreibung der zur Last gelegten Über... mehr lesen...