Norm: MedienG §22
Rechtssatz: Der Einsatz von akustischen Aufnahmegeräten fällt nur dann unter § 22 MedienG, wenn die Aufnahme zur Ausstrahlung im Hörfunk bestimmt ist. Entscheidungstexte 6 Ob 82/18d Entscheidungstext OGH 24.05.2018 6 Ob 82/18d Veröff: SZ 2018/44 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132069... mehr lesen...
Norm: StPO §228 Abs4MedienG §22
Rechtssatz: Verboten ist durch § 228 Abs 4 StPO die Herstellung von Fernseh-, Hörfunk-, Film- und Fotoaufnahmen (egal mit welchen technischen Mitteln) während der Hauptverhandlung am Ort derselben sowie die Übertragung solcher Aufnahmen (egal ob live oder als Aufzeichnung) in Fernsehen, Radio oder jedem anderen diesen beiden entsprechendem Medium, zB Internet (WK-StPO § 228 Rz 26). Entscheidun... mehr lesen...
Norm: MedienG §22UrhG §78ZPO §171
Rechtssatz: Der Umstand, dass der Kläger mit Handfesseln abgebildet ist, lässt demnach nur den Schluss zu, das das Foto eben noch vor Verhandlungsbeginn aufgenommen worden sein muss. Es kann daher die Frage, ob eine Verletzung des § 22 MedG auch berechtigte Interessen des Klägers im Sinne des § 78 UrhG verletzt, hier unerörtert bleiben. Entscheidungstexte 4 O... mehr lesen...
Norm: MedienG §22UrhG §78
Rechtssatz: Auch in den Fällen, in denen die Öffentlichkeit einer Hauptverhandlung nicht ausgeschlossen wurde, darf die Presse nicht alles das ausbreiten, was in der öffentlichen Hauptverhandlung vorgetragen wurde. Opfer einer strafbaren Handlung, die in einer öffentlichen Hauptverhandlung als Zeugen vernommen werden, können sich auf § 78 UrhG berufen; die Presse hat auf ihre Interessenlage Rücksicht zu nehmen und bloß... mehr lesen...
Norm: MedienG §22UrhG §78
Rechtssatz: Nimmt ein in einer öffentlichen Hauptverhandlung vernommener Zeuge das Anfertigen eines Standbildes durch einen Pressefotografen ohne Widerspruch hin, dann bringt er damit zweifelsfrei nur zum Ausdruck, daß er einer Veröffentlichung seines Lichtbildes unter Nennung seiner Eigenschaft als Zeuge in einem konkreten Strafverfahren zustimme; er muß aber nicht damit rechnen, daß sein Lichtbild im Zusammenhang mit... mehr lesen...
Norm: MedienG §22RDG §101 Abs1RDG §103
Rechtssatz: Mißachtung von Berichtsaufträgen und Zulassung von Fernsehaufnahmen entgegen der Vorschrift des § 22 MedG sind Pflichtverletzungen, die im vorliegenden Fall jedoch nicht so schwer wiegen, daß sie ein Dienstvergehen darstellen (Ahndung als Ordnungswidrigkeiten). Entscheidungstexte Ds 7/86 Entscheidungstext OGH 16.12.1986 Ds 7/86 ... mehr lesen...