Norm
MedienG §22Rechtssatz
Mißachtung von Berichtsaufträgen und Zulassung von Fernsehaufnahmen entgegen der Vorschrift des § 22 MedG sind Pflichtverletzungen, die im vorliegenden Fall jedoch nicht so schwer wiegen, daß sie ein Dienstvergehen darstellen (Ahndung als Ordnungswidrigkeiten).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0067493Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.01.2016