Norm
MedienG §22Rechtssatz
Der Einsatz von akustischen Aufnahmegeräten fällt nur dann unter § 22 MedienG, wenn die Aufnahme zur Ausstrahlung im Hörfunk bestimmt ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132069Im RIS seit
12.07.2018Zuletzt aktualisiert am
04.02.2020