Begründung: Der Kläger ist hauptberuflich Rechtsanwalt. Seit 13. 9. 1999 ist er im Nebenberuf an der Bundeshandelsakademie in Bludenz als Vertragslehrer für Rechtsfächer - zwischenzeitig in einem unbefristeten Dienstverhältnis - tätig. Dem Dienstverhältnis liegt der Dienstvertrag vom 18. 11. 1999 zugrunde, der hinsichtlich des Beschäftigungsausmaßes folgenden Passus enthält: "Teilbeschäftigt mit acht Wochenstunden ... die Entlohnung richtet sich nach § 21 VBG 1948." "Teilbeschäftig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Museum - die nunmehrige Beklagte - wurde am 17. Juni 1999 nach mehrjähriger Schließung für die Besucher wieder eröffnet. Mit 1. Jänner 2000 erlangte die Beklagte als wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts des Bundes Rechtspersönlichkeit. Die drei Kläger schlossen mit der Republik Österreich, Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, gemäß § 4 VBG 1948 Dienstverträge ab. Das Dienstverhältnis des Erstklägers begann auf Grun... mehr lesen...
Norm: AVRAG §3BundesmuseenG §10 Abs5VBG §4
Rechtssatz: § 10 Abs 5 Bundesmuseengesetz kann nicht dahin ausgelegt werden, dass am Stichtag durch Zeitablauf beendete befristete Dienstverhältnisse insoweit auf die Anstalt übergingen, dass das Dienstverhältnis mit dieser als unbefristetes fortgesetzt würde. Durch den Betriebsübergang kommt es zwar zu keiner Verschiebung des Beendigungszeitpunkts davor nach dem VBG eingegangener befristeter Dienstver... mehr lesen...
Norm: VBG §4
Rechtssatz: Die Ausfertigungspflicht des Dienstvertrages nach § 4 VBG ist eine Ordnungsvorschrift, deren Verletzung nicht die Gültigkeit des Dienstvertrages berührt. Dem Dienstgeber ist aber weder nach nationalem Recht noch nach der NachweisRL Richtlinie des Rates 91/533/EWG der Beweis über Tatsachen abgeschnitten, die nicht in der Ausfertigung des Dienstvertrages ausgewiesen sind. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: stmk LVBG §1stmk LVBG §4
Rechtssatz: Das stmk LVBG ist grundsätzlich - sofern in Ausnahmsbestimmungen nicht anderes vorgesehen ist - auf alle Personen anzuwenden, die in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zum Land Steiermark stehen, unabhängig davon, ob mit ihnen ein Dienstvertrag im Sinne des § 4 VBG abgeschlossen wurde. Es ist aber nicht auf Personen anzuwenden, die unverhältnismäßig kurze Zeit, wenn auch regelmäßig, oder die nur ... mehr lesen...
Norm: VBG §4
Rechtssatz: Der Abschluß eines Dienstverhältnisses für die unbestimmte Zeit eines vorübergehenden Bedarfes ist im VBG nicht vorgesehen und damit - anders als nach § 1158 Abs 2 Satz 1 ABGB und § 20 Abs 5 AngG - überhaupt unzulässig. Insgesamt ist der im § 4 VBG getroffenen Regelung zu entnehmen, daß der Gesetzgeber das gemäß § 32 VBG mit einem erhöhten Bestandschutz zugunsten des Dienstnehmers verbundene Dienstverhältnis auf unbesti... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GInö GdVBG 1969 LGBl 137 §3nö GdVBG 1969 LGBl 137 §8VBG 1948 §4VBG 1948 §10VBG 1948 §13VBG 1948 §15
Rechtssatz: Ist der Dienstvertrag eines Vertragsbediensteten durch dessen Verwendung zu einer höherwertigen als der zunächst vereinbarten Tätigkeit schlüssig im Sinne der Vereinbarung einer solchen höherwertigen Beschäftigungsart abgeändert worden, dann hat der Dienstnehmer - sofern er die allenfalls noch zusätzlich normierten bes... mehr lesen...
Norm: VBG §4
Rechtssatz: Verpflichtung des Dienstgebers, dem Vertragsbediensteten auch eine schriftliche Ausfertigung eines Nachtrages zum Dienstvertrag auszufolgen. Entscheidungstexte 4 Ob 64/65 Entscheidungstext OGH 25.05.1965 4 Ob 64/65 Veröff: EvBl 1966/135 S 182 = SozM ID,479 = Arb 8093 Schlagworte SW: Arbeitgeber, Arbeitsvert... mehr lesen...
Norm: VBG §4
Rechtssatz: § 4 VBG 1948 ist eine bloße Ordnungsvorschrift, deren Nichteinhaltung die Gültigkeit des Vertrags nicht berührt. Entscheidungstexte 4 Ob 133/61 Entscheidungstext OGH 28.11.1961 4 Ob 133/61 Veröff: RZ 1962,38 = JBl 1962,393 (mit Glosse von Gschnitzer) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...