Norm
EO §78Rechtssatz
Hat das Erstgericht eine Exekution und nicht den gestellten Grundbuchsantrag bewilligt und liegt deshalb eine im Exekutionsverfahren ergangene Erledigung vor, richtet sich die Frage der Zulässigkeit eines Rechtsmittels, soweit nicht in der Exekutionsordnung anderes angeordnet wird, gemäß § 78 EO nach den Vorschriften der ZPO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0021937Dokumentnummer
JJR_19940921_OGH0002_0030OB00159_9400000_001