Der Kläger behauptet, daß die Beklagte mehrmals in der Kronenzeitung Inserate erscheinen lassen habe, die als "öffentliche Kundmachung" bezeichnet waren und in denen angekundigt wurde, sie verkaufe wegen Schließung ihres Perückengeschäftes Perücken zu verbilligten Preisen, nämlich bis zu 80% unter dem Wert. Die Beklagte habe keine behördliche Genehmigung für die Veranstaltung eines Ausverkaufes gehabt. Die Behauptung, daß die Perücken zu besonders günstigen Preisen, nämlich 80% unter ... mehr lesen...
Mit Beschluß des LG Linz vom 15. 4. 1971, S 4/71-15 bewilligte der Konkurskommissär über Antrag des Masseverwalters die kridamäßige Versteigerung der im Alleineigentum des Gemeinschuldners stehenden Liegenschaft EZ X. Dem Antrag des Masseverwalters war ein Grundbuchsauszug über die zu versteigernde Liegenschaft angeschlossen, aus dem sich ergibt, daß unter COZ 5 auf Grund des Übergabsvertrages vom 20. 8. 1963 a) ein Veräußerungsverbot für Johann S (1902) und Theresia S sowie b) die Di... mehr lesen...
Norm: EO §42 Abs1 Z5 I5EO §44 Abs2 CEO §65 Abs1 AEO §65 Abs2 A
Rechtssatz: Der Umstand, daß die Beschlüsse auf Aufschiebung der Exekution und Rücküberweisung der Sicherheitsleistung unrichtigerweise im Rahmen des Verfahrens über die Vollstreckungsbekämpfungsklage gefaßt wurden, ändert an ihrer Eigenschaft als Beschlüsse im Exekutionsverfahren nichts. Entscheidungstexte 3 Ob 150/65 Ents... mehr lesen...
Norm: EO §65 Abs2 A
Rechtssatz: Im Verfahren zur Bestellung eines Armenvertreters im Exekutionsverfahren gilt die Achttagefrist des § 65 Abs 2 EO. Ob andere Bestimmungen als solche, die in der Exekutionsordnung enthalten sind, angewendet werden müssen, ist nicht entscheidend (RZ 1934,79) Entscheidungstexte 3 Ob 150/62 Entscheidungstext OGH 24.10.1962 3 Ob 150/62 EvBl 1963/73 S ... mehr lesen...
Norm: EO §35 GEO §65 Abs2
Rechtssatz: Wird über einen mit einer Klage nach § 35 EO verbundenen Antrag auf Aufschiebung der Exekution im Streitakt entschieden, so sind auf dieses Rechtsmittel doch die Bestimmungen des § 65 Abs 2 EO anzuwenden. Entscheidungstexte 3 Ob 334/61 Entscheidungstext OGH 21.09.1961 3 Ob 334/61 3 Ob 70/67 E... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs1 AEO §65 Abs2 AZPO §464 Abs1ZPO §505 Abs2ZPO §520 E1
Rechtssatz: An der Verspätung eines Rechtsmittels wird dadurch nichts geändert, daß seine Einbringung beim unzuständigen Gericht dadurch veranlaßt wurde daß die angefochtene Entscheidung unrichtig durch das unzuständige Gericht den Parteien zugestellt wurde. Entscheidungstexte 7 Ob 317/55 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ZPO §521 Abs1EO §65 Abs2 AEO §88 Abs2 Z2AußStrG §11 AAußStrG 2005 §46 Abs1 AAußStrG 2005 §65 Abs1MRG §37 Abs3 Z15
Rechtssatz: Enthält eine Entscheidung mehrere Beschlüsse, für die an sich verschiedene Rechtsmittelfristen gelten, dann kommt für die Anfechtung einer solchen Entscheidung, gleichviel welcher ihrer Teile angegriffen wird, immer die längere Rechtsmittelfrist in Betracht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs3 EcEO §65 Abs2 A
Rechtssatz: Die Frist zum Rekurs gegen den die Bestätigung der Vollstreckbarkeit aufhebenden Beschluß beträgt 14 Tage. Entscheidungstexte 2 Ob 729/34 Entscheidungstext OGH 26.09.1934 2 Ob 729/34 SZ 16/170 7 Ob 360/56 Entscheidungstext OGH 05.09.1956 7 Ob 360/56 ... mehr lesen...