Norm
EO §35 GRechtssatz
Wird über einen mit einer Klage nach § 35 EO verbundenen Antrag auf Aufschiebung der Exekution im Streitakt entschieden, so sind auf dieses Rechtsmittel doch die Bestimmungen des § 65 Abs 2 EO anzuwenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0001779Dokumentnummer
JJR_19610921_OGH0002_0030OB00334_6100000_001