Begründung: Die Zustellung der Entscheidung des Rekursgerichtes erfolgte nach der Aktenlage am 17. 7. 2007. Dagegen erhob der Kläger zunächst einen außerordentlichen Revisionsrekurs an das Handelsgericht Wien, der am 31. 7. 2007 aufgegeben wurde und dort am 1. 8. 2007 einlangte. Das Handelsgericht Wien übermittelte daraufhin den Revisionsrekurs an das zuständige Erstgericht, wo dieser am 3. 8. 2007 einlangte. In der Folge stellte der Kläger einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den v... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei P***** H*****, vertreten durch Dr. Franz Thienen-Adlerflycht, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei K***** GmbH & Co KG, *****, vertreten durch Dr. Ste... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat die vom Erstgericht wider die Beklagte erlassene einstweilige Verfügung bestätigt, der Beschluss wurde der Beklagten (ihrem seinerzeitigen Vertreter) am 6. September 2006 zugestellt. Der Beklagtenvertreter gab den dagegen erhobenen außerordentlichen Revisionsrekurs der Beklagten am 4. Oktober 2006 zur Post. Der Oberste Gerichtshof wies mit Beschluss vom 21. November 2006, GZ 4 Ob 215/06f-16, den außerordentlichen Revisionsrekurs als verspätet zurück... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht gab dem Rekurs der verpflichteten Partei gegen die Festsetzung einer Sicherheitsleistung, von der das Erstgericht die Wirksamkeit der Aufschiebung einer Räumungsexekution abhängig gemacht hatte, nicht Folge und sprach aus, dass der Revisionsrekurs gemäß § 528 Abs 2 ZPO iVm § 78 EO jedenfalls unzulässig sei. Der als „außerordentlicher" bezeichnete Revisionsrekurs der verpflichteten Partei ist jedenfalls unzulässig. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der v... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Gitschthaler als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ärztekammer für Oberösterreich, *****, vertreten durch Dr. Aldo Frischenschlager und andere Rechtsanwälte in Linz, gegen die beklagte Partei Christine M... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte mit Beschluss vom 19. November 2002 ON 2 den Schiedsspruch der Außenhandelsarbitrage bei der Wirtschaftskammer Jugoslawiens in Beograd vom 3. April 2002, Zl. T 20/00, insoweit in Österreich für vollstreckbar, als die verpflichtete Partei zur Zahlung von 22.500 DEM = 11.504,07 EUR als Hauptschuld verpflichtet wurde. Den darüber hinausgehenden Antrag, diesen ausländischen Exekutionstitel auch in Ansehung der Nebenforderungen von 18.625,47 DEM = 1... mehr lesen...
Norm: EO §58 Abs2EO §79 ff
Rechtssatz: Der Ausschluss der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 58 Abs 2 EO gilt nicht im Vollstreckbarerklärungsverfahren nach §§ 79 ff EO, und zwar unabhängig davon, ob die EuGVVO, die LGVÜ/EuGVÜ oder sonst ein Vollstreckungsabkommen (in casu: Vertrag zwischen der Volksrepublik Jugoslawien und der Republik Österreich über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen und Schiedsvergl... mehr lesen...
Begründung: Gegen den ihr am 26. November 2002 zugestellten zweitinstanzlichen Beschluss erhob die beklagte Partei einen außerordentlichen Revisionsrekurs (ON 9), den sie an das Gericht zweiter Instanz adressierte und am 6. Dezember 2002 zur Post gab. Das Rechtsmittel langte am 10. Dezember 2002 beim Rekursgericht und in der Folge am 11. Dezember 2002 beim Erstgericht ein. Dieses wies den ao Revisionsrekurs mit Beschluss vom 13. Dezember 2002 (ON 10) als verspätet mit der Begründun... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hatte der A***** Sparkasse *****AG zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von S 450.000 s. A. die Zwangsversteigerung von insgesamt sechs Liegenschaften der Verpflichteten bewilligt, auf denen sie einen Gartenbaubetrieb (Baumschule) betrieben. Auf sämtlichen Liegenschaften ist für diese Gläubigerin jeweils eine Hypothek einverleibt. Da die betreibende Partei dem Auftrag, einen weiteren Kostenvorschuss zu erlegen, nicht fristgerecht nachka... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner am 28.7.1995 bei Gericht eingelangten Wechselklage begehrte der Kläger auf Grund von insgesamt 11 am 21.4.1992, am 29.10.1992, am 1.1.1993 und am 16.1.1993 jeweils in Teneriffa ausgestellter Wechsel, die der Beklagte teils akzeptiert, teils als Bürge für die Akzeptanten mitgefertigt hatte, die Erlassung eines Wechselzahlungsauftrages. Da die Wechsel keinen Effektivvermerk aufwiesen, sei der Kläger berechtigt, die in spannischer Währung ausgedrückten Wechs... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte mit Beschluß vom 27.12.1995, 71 E 5542/95x-3, auf Antrag der betreibenden Partei einen Schiedsspruch des Schiedsgerichtes bei der Wirtschaftskammer der Tschechischen Republik und der Agrarkammer der Tschechischen Republik gegen die verpflichtete Partei für vollstreckbar. Dieser Beschluß wurde der verpflichteten Partei am 20.2.1996 zugestellt. Die verpflichtete Partei brachte am 27.3.1996 den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ... mehr lesen...
Norm: EO §58 Abs2EO §84 nFZPO §431LGVÜ Art36LGVÜ Art37
Rechtssatz: Die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zum Widerspruch ist zulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 87/97h Entscheidungstext OGH 18.06.1997 3 Ob 87/97h Veröff: SZ 70/119 3 Ob 208/97b Entscheidungstext OGH 12.11.1997 3 Ob 208/97b ... mehr lesen...
Norm: EO §231 Abs2EO §58 Abs2ZPO §73 Abs2
Rechtssatz: Bei Umbestellung des Verfahrenshelfers beginnt die Frist mit Zustellung des Bestellungsbeschlusses an den neu bestellten Verfahrenshelfer. Anmerkung 0000025 Entscheidungstexte 2 R 80/97y Entscheidungstext LG Feldkirch 12.03.1997 2 R 80/97y European Case La... mehr lesen...
Norm: EO §231 Abs2EO §58 Abs2
Rechtssatz: "Ausweisen" im Sinne des § 231 Abs 2 EO bedeutet Einbringung der Klage beim zuständigen Exekutionsgericht. Anmerkung 0000024 Entscheidungstexte 2 R 80/97y Entscheidungstext LG Feldkirch 12.03.1997 2 R 80/97y European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:0LG0929:19... mehr lesen...
Norm: EO §231 Abs2EO §58 Abs2
Rechtssatz: Die Frist zur Einbringung einer Widerspruchsklage ist eine prozessuale Notfrist. Anmerkung 0000023 Entscheidungstexte 2 R 80/97y Entscheidungstext LG Feldkirch 12.03.1997 2 R 80/97y European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:0LG0929:1997:RFE0000023 ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Hule als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Warta, Dr. Klinger, Dr. Angst und Dr. Graf als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Partei S***** gemeinnützige Wohnbaugesellschaft reg. Genossenschaft mbH, ***** vertreten durch Dr. Herbert Pflanzl und Dr. Ägidius Horvatits, Rechtsanwälte in Salzburg, und anderer betreibender Parteien, wider die verpfli... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des Einschreiters, bei dem ob EZ 1987 KG Forchtenau zu TZ 488/90 vorgemerkten Höchstbetragspfandrecht der H*** DES L*** V*** die Anmerkung der Rechtfertigung einzutragen, ab. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der V*** L***- UND H*** (früher: H*** DES L*** V***) mit dem Ausspruch nicht Folge, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes 50.000 S übersteigt und der Revisionsrekurs zulässig sei. Die Entscheidung des Rekursgerichtes wurde der R... mehr lesen...
Begründung: Die zu 18 Cg 12/89 des Erstgerichtes klagende F*** G*** mbH in Kematen, 22. Straße in der Heide, schloß mit der beklagten Partei Rudolf S***'s Nachfolger W*** & Co in einem Patent- und Markeneingriffsverfahren am 21.6.1989 folgenden Teilvergleich: "Die beklagte Partei verpflichtet sich, 1) das In-verkehr-bringen von Brätwürsten, insbesondere solcher für besondere Ernährungsbedürfnisse, welche nicht von der Klägerin stammen, unter der für Franz W*** geschützten Öste... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht verbot dem Beklagten mit einstweiliger Verfügung, im geschäftlichen Verkehr beim Handel mit medizinisch-technischen Geräten, "Geräte zur Körper- oder Gesundheitspflege, insbesondere das Schallwellengerät "Nostrafon", unter Bezugnahme auf die Linderung von oder die Hilfe bei Krankheiten oder Krankheitssymptomen oder auf physiologische oder gesundheitserhaltende Wirkungen, insbesondere auf die Linderung von Shmerzen, in Verkehr zu setzen und zu bewerben... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt zur Sicherung eines inhaltsgleichen Unterlassungsanspruches, der Beklagten mit einstweiliger Verfügung herabsetzende Behauptungen über das Unternehmen der Klägerin, nämlich (ua) daß sie über eine Hilfskrankenschwester aus Lainz die Lüge der "Geheimprostituierten" verbreitet habe, zu untersagen. Der Erstrichter wies diesen Sicherungsantrag ab. Das Rekursgericht gab ihm mit dem angefochtenen Beschluß statt und sprach aus, daß der Beschwerdegegenstand... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte ihr auf Grund des Teilurteils vom 19.Mai 1988 zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von S 108.604,-- sA die Fahrnisexekution zu bewilligen. Das Erstgericht bewilligte diesen Antrag. Das Rekursgericht wies den Antrag ab und sprach aus, daß der Revisionsrekurs zulässig sei. Der Beschluß der zweiten Instanz wurde der betreibenden Partei am 14.September 1988 zugestellt. Den am 29.September 1988 von der betreibenden Partei über... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den mit einer gleichlautenden Klage auf Unterlassung wettbewerbswidriger Handlungen verbundenen Sicherungsantrag der Klägerin ab. Das Rekursgericht gab dem Sicherungsantrag statt und sprach aus, daß der Wert des Gegenstandes der Rekursentscheidung S 300.000 übersteige. Dieser Beschluß wurde der Beklagten am 26.Februar 1987 zugestellt. Mit dem am 31.März 1987 überreichten Revisionsrekurs verband die Beklagte den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vo... mehr lesen...
Norm: EO §58 Abs2EO §65 AEO §402 BGBG §82ZPO §146 I
Rechtssatz: Eine entgegen den Bestimmungen der §§ 402, 65 und 58 Abs 2 EO bewilligte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Rekursfrist ist unwirksam und für die Rechtsmittelinstanz unbeachtlich. Entscheidungstexte 7 Ob 557/82 Entscheidungstext OGH 18.03.1982 7 Ob 557/82 Veröff: EvBl 1982/119 S 401 ... mehr lesen...
Norm: EO §58 Abs2EO §78EO §402ZPO §146 IZPO §153ZPO §526 D3
Rechtssatz: Wenn das Erstgericht entgegen der Bestimmung der §§ 402, 65 und 58 EO gegen die Versäumung einer Rekursfrist im Exekutions- (Provisorial-) verfahren die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bewilligt hat, ist der Rekurs meritorisch zu erledigen. Entscheidungstexte 1 Ob 242/53 Entscheidungstext OGH 15.04.1953 1 Ob ... mehr lesen...