Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei P***** GmbH, *****, vertreten durch Mag. Josef Kunzenmann, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagte Partei und Gegnerin der gefährdeten Partei G***** Ges.m.b.... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Handelsgerichts Wien vom 31. 3. 2010 wurde über das Vermögen der B***** GmbH der Konkurs eröffnet und die Zweitantragsgegnerin zur Masseverwalterin bestellt. Mit Beschluss vom 1. 4. 2010 wurde die Schließung des Unternehmens angeordnet. Das Vermögen der Gemeinschuldnerin wird im Zuge des Konkursverfahrens im Wege eines „Asset Deals“ veräußert. Dabei handelt es sich um eine Unterart des Unternehmenskaufs, bei dem sich der Kauf des Unternehmens durch den... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdeten Parteien behaupten, der Antragsgegner sei von ihrer Mutter als Wahlkind angenommen worden. Mit Schenkungsvertrag vom 8. April 2004 habe ihre Mutter ihm die in ihrem Eigentum stehenden Liegenschaften übergeben. Ihre Mutter sei am 19./20. März 2009 vom Antragsgegner ermordet worden. Als leibliche Kinder und Erben hätten sie ein Recht, die Schenkung wegen groben Undanks des Antragsgegners gegenüber seiner Adoptivmutter zu widerrufen. Es bestehe die Gefahr,... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist ausschließliche Lizenznehmerin und die Zweitklägerin Sublizenznehmerin des - im Folgenden als „Streitpatent" bezeichneten - europäischen Patents EP 334 429 (in Österreich E 82 498). Die Parteien streiten über den Eingriff der Beklagten in folgende Ansprüche des Patents: Anspruch 1: die Verwendung einer durch eine chemische Formel („Formel [I]") definierten Verbindung (l-Nebivolol) zur Potenzierung der Wirkung von blutdrucksenkenden Medikamenten mit... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist ausschließliche Lizenznehmerin und die Zweitklägerin Sublizenznehmerin des - im Folgenden als „Streitpatent" bezeichneten - europäischen Patents EP 334 429 (in Österreich E 82 498). Die Parteien streiten über den Eingriff der Beklagten in die Ansprüche 4, 6 und 7 des Patents: Das Streitpatent enthält als Anspruch 1 einen unabhängigen Verwendungsanspruch, und zwar betreffend die Verwendung einer durch eine chemische Formel („Formel [I]") definierten... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin errichtet derzeit in der Gemeinde W***** am Standort des ehemaligen Einkaufszentrums „A*****" ein Einkaufszentrum in Form eines „Factory Outlet Centers", wobei auf 28.000 m2 Fläche 140 Geschäfte beherbergt werden sollen. Die Eröffnung ist für 2009 geplant. Die Antragsgegnerin betreibt das 3 bis 4 km entfernte und 1997 eröffnete Einkaufszentrum „E*****" mit einer vermieteten Fläche von 50.700 m2 und über 130 Geschäften. In Bestandverträgen hat die An... mehr lesen...
Begründung: Der Freistaat Bayern schloss am 4. 4. 2005 mit der K***** Bayern GmbH, *****, Deutschland, einen Vorvertrag über die Lieferung von Sägerundholz, in welchen die Antragsgegnerin gemäß dessen Punkt 8.2 eingetreten ist. Der Antragsteller begehrt gestützt auf § 7 Abs 2 Z 2 iVm § 2 NVG, die Antragsgegnerin dazu zu verpflichten, es zu unterlassen, Sägewerke der K***** Gruppe beim Bezug von Sägerundholz im Verhältnis zu anderen Sägewerken, die gesetzliche Mitglieder des Antra... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei P*****gesellschaft mbH & Co KG, *****, vertreten durch Dr. Michael Metzler, Rechtsanwalt in Linz, gegen die beklagte Partei „J*****" *****gesellschaft mbH, *****... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der österreichischen Wortmarke „BUZZ!" ua in der Warenklasse 9 für „Hardware, Software und Datenträger". Beginn der Schutzdauer war der 22. 5. 2001. Sie verwendet die Marke nicht für solche Waren, sondern derzeit nur als Titel einer Zeitschrift. Die Beklagte vertreibt eine Spielkonsole, die die Hard- und Softwarebasis für verschiedene Spiele ist. Seit November 2005 bewirbt und verkauft sie ein für diese Spielkonsole entwickeltes Computer-Musik-... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** mit dem Haus ***** in *****, bei der Zusagen der Einräumung von Wohnungseigentum jeweils grundbücherlich angemerkt sind. Sie sind Mehrheitseigentümer dieser Liegenschaft und begehren mit der Behauptung, es bestehe Einsturzgefahr wegen schwerer Schäden am Flachdach, allen Miteigentümern mittels einstweiliger Verfügung die Gesamtsanierung des Daches auf eine bestimmt bezeichnete Art und Weise ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung kann die einstweilige Verfügung den gesamten in der Klage geltend gemachten Unterlassungsanspruch umfassen, ohne dass dadurch das Urteil vorweggenommen würde, weil der Klageanspruch auf dauernde Unterlassung gerichtet ist, während die Sicherungsverfügung nur eine befristete Unterlassung zur Folge hat (4 Ob 216/97m = ÖBl 1998, 232 - Notruftelefonsystem I uva). Sie darf nur keine Sachlage sch... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 31. 10. 2003 eingebrachten Klage begehrte die Klägerin, die Beklagten schuldig zu erkennen, Baumaßnahmen auf der Liegenschaft EZ *****, GB ***** G***** zu unterlassen und bereits durchgeführte, im Urteilsbegehren näher konkretisierte Baumaßnahmen wieder rückgängig zu machen. Zugleich beantragte sie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung des Inhaltes, dass den Beklagten zur Sicherung ihres gesamten Begehrens bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechts... mehr lesen...
Begründung: Zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Geldforderung von 31.398,57 EUR sA bewilligte das Erstgericht dem Betreibenden die Forderungsexekution nach § 294 EO auf Guthaben des Verpflichteten aus Kontoverbindungen ua bei der im weiteren Verfahren noch eine Rolle spielenden Drittschuldnerin. Zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Geldforderung von 31.398,57 EUR sA bewilligte das Erstgericht dem Betreibenden die Forderungsexekution nach Paragraph 294, EO auf Guthaben de... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Griß und Dr. Schenk sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei K***** KG, *****, vertreten durch Dr. Christian Ebert und Dr. Thomas Huber, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei Gunar D... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu 1.): Die Schlüssigkeit einer Klage oder eines Sicherungsantrags kann jeweils nur an Hand der konkreten Behauptungen im Einzelfall geprüft werden. Ob eine Klage oder ein Sicherungsantrag schlüssig ist, also der Anspruch aus dem behaupteten Sachverhalt einwandfrei abzuleiten ist, ist daher - von grober, hier aber nicht gegebener, Fehlbeurteilung abgesehen - keine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 bzw § 528 ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte und Gegnerin der gefährdeten Partei (im Folgenden kurz Beklagte) ist grundbücherliche Eigentümerin von mit Wohnungseigentum verbundenen Miteigentumsanteilen (in der Folge kurz Eigentumswohnung). Mit Kaufvertrag vom 23./30. Juli 2001 verkaufte die Beklagte diese Eigentumswohnung an die klagende und gefährdete Partei (im Folgenden kurz Kläger) um 3,15 Mio S. In diesem Vertrag einigten sich die Parteien auf den Vertragsverfasser, einen Salzburger Rechtsanwalt... mehr lesen...
Begründung: Die Betreibende hat gegen den Ehegatten der Verpflichteten aufgrund rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils eine Forderung von 1,227.782 S sA. Die Betreibende hat die an die Verpflichtete erfolgte Schenkung einer näher bezeichneten Liegenschaft angefochten, die Klage wurde gemäß § 20 AnfO im Grundbuch angemerkt. Das Erstgericht verhielt mit Urteil vom 28. März 2001 unter Annahme des Anfechtungstatbestands des § 13 AnfO die Verpflichtete dazu, die Exekution in die Li... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei und Gegnerin der gefährdeten Partei (in der Folge Antragsgegnerin) hat mit der klagenden und gefährdeten Partei (in der Folge Antragstellerin), welche einen privaten Fernsehsender betreibt, nach längeren Verhandlungen am 1. 10. 1999 einen Dienstvertrag als leitende Angestellte geschlossen; das auf drei Jahre befristete Dienstverhältnis sollte am 1. 2. 2000, spätestens jedoch - wegen der langen Kündigungsfrist der Antragsgegnerin - am 1. 4. 2000 be... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat die für die Beurteilung der Konkurrenzklausel und den daraus von der Klägerin und gefährdeten Partei (in der Folge: Klägerin) abgeleiteten Unterlassungsausspruch maßgebende Rechtslage richtig und vollständig wiedergegeben. Der Beklagte und Gegner der gefährdeten Partei (in der Folge: Beklagter) wendet sich in seinem Rechtsmittel nur gegen die Anwendung dieser unbestrittenen Rechtslage auf den hier z... mehr lesen...
Norm: EO §381 Abs1 Z2 D
Rechtssatz: Werden auf einer Website "Insider-Informationen" einer Institution angeboten, die den Bruch der Amtsverschwiegenheit nahelegen, so droht dieser Institution ein unwiederbringlicher Schaden (Imageschaden), wenn die dazugehörige Internet Domain ihren Namen enthält. Entscheidungstexte 4 Ob 39/01s Entscheidungstext OGH 22.03.2001 4 Ob 39/01s Ve... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist Inhaber der Domains "rechnungshof.com", "rechnungshof.net" und "rechnungshof.org". Unter der Domain "rechnungshof.com" unterhält er eine Website mit folgendem Inhalt: "Rechnungshof - Insider Hier lesen und hören Sie demnächst alle Insider-Informationen des Österreichischen Rechnungshofes - von einer Person, die vieles weiß und alles sagt, außer ihren Namen. Sollten Sie weitere Informationen zum Thema Rechnungshof hier einbringen wollen, senden ... mehr lesen...
Norm: EO §381 Abs1 Z2 D
Rechtssatz: Werden auf einer Website "Insider-Informationen" einer Institution angeboten, die den Bruch der Amtsverschwiegenheit nahelegen, so droht dieser Institution ein unwiederbringlicher Schaden (Imageschaden), wenn die dazugehörige Internet Domain ihren Namen enthält. Entscheidungstexte 4 Ob 39/01s Entscheidungstext OGH 22.03.2001 4 Ob 39/01s Ve... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist eine politische Partei, die unter der Bezeichnung "fpoe.at" im Internet auftritt. Sie unterhält unter der Adresse "www.fpoe.at" eine Homepage. Die Beklagte ist für die Vergabe von Domain-Namen unter den Top Level-Domains "at", "or.at" und "co.at" zuständig, wobei die Vergabe nach dem Prinzip "first come, first served" erfolgt. Inhaber der Domain "fpo.at" ist Alan L***** USA. Er hat unter dieser, ihm von der Beklagten zugewiesenen Bezeichnung eine Homep... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (im folgenden kurz: Klägerin) führt als Beratungsgesellschaft Finanz-, Finanzförderungs- und Versicherungsberatungen vorwiegend für Privatpersonen, aber auch Gewerbetreibende durch. Am 21. 6. 1994 schloß sie mit dem Beklagten einen zunächst auf fünf Jahre befristeten Franchise-Vertrag. Hierin wurde ua vereinbart, daß die Klägerin dem Beklagten zur Gänze ihr Know-how zur Verfügung stellt und der Beklagte dann auf eigenes Risiko und a... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gegenstand der angefochtenen Entscheidung war ausschließlich der Rekurs gegen die Entscheidung des Erstgerichtes über den Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung, nicht aber der (nur eventualiter) gegen die einstweilige Verfügung erhobene Rekurs. Daß im Rekurs gegen die Widerspruchsentscheidung auf Ausführungen im Rekurs gegen die einstweilige Verfügung verwiesen wurde, ändert daran nichts, weil es nach ständiger Re... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt in P***** ein Großkino mit zwölf Sälen. Die Beklagte ist eine 100 %ige Tochter der C*****-H***** GmbH. Sie betreibt den Filmverleih an Kinos. Eine weitere 100 %ige Tochter der C*****-H***** GmbH ist die C*****L*****gesellschaft mbH, die an verschiedenen österreichischen Kinos Beteiligungen zwischen 50,6 und 100 % hält. Diese Kinos bedienen rund 50 % des österreichischen Kinopublikums. Diese Gesellschaft hält ua Beteiligungen an den L*****er St... mehr lesen...
Begründung: Die erstbeklagte Partei und Erstgegnerin der gefährdeten Partei (im folgenden erstbeklagte Partei) ist eine Tochtergesellschaft der G***** Aktiengesellschaft (im folgenden Konzernmutter), „außerbücherliche Mehrheitseigentümerin“ einer Liegenschaft in Wien mit einem darauf errichteten Wohnhaus („P*****“) und Vermieterin der Wohnung top 5 (ex top 16a) auf Stiege 9 (im folgenden nur Wohnung) in diesem Haus. Die zweitbeklagte Partei und Zweitgegnerin der gefährdeten Partei... mehr lesen...