Begründung: Das Erstgericht hat 1. die Sicherungsexekution "gemäß § 376 Abs 1 Z 1 bis 3 EO einschließlich aller schon vollzogenen Exekutionsakte aufgehoben" und bestimmt, dass die Vollziehung der sonstigen bewilligten Exekutionshandlungen zu unterbleiben hat, 2. der betreibenden Partei zugesprochene Kosten aberkannt und 3. Kostenbegehren der betreibenden Partei abgewiesen. Das Erstgericht hat 1. die Sicherungsexekution "gemäß Paragraph 376, Absatz eins, Ziffer eins bis 3 EO ein... mehr lesen...
Norm: EO §75EO §376 Abs2ZPO §528 Abs2 Z3
Rechtssatz: Bei dem Ausspruch über die Kostentragung nach § 376 Abs 2 EO handelt es sich um einen besonderen Anwendungsfall des § 75 EO. Diese Entscheidung ist - ebenso wie eine Entscheidung nach § 75 EO - eine solche im Kostenpunkt und gemäß § 78 EO, § 528 Abs 2 Z 3 ZPO einer Anfechtung vor dem Obersten Gerichtshof nicht zugänglich. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Mit dem abändernden Punkt II/1 des Teilurteils des Oberlandesgerichtes Linz als Berufungsgericht vom 10. 1. 1983, 1 R 231, 232/82-32, wurde die verpflichtete Partei verurteilt, der betreibenden Partei binnen 14 Tagen 33425.84 DM sowie 12.25 % Zinsen aus 363 765 DM vom 23. 7. 1980 bis 24. 2. 1982 zu zahlen, und zwar in österreichischen Schilling nach dem Umrechnungskurs - Devisenkurs höherer Wert - am Zahlungsort und Zahlungstag. Die Entscheidung des Berufungsgerichtes wurde den Partei... mehr lesen...
Norm: EO §376 Abs2
Rechtssatz: Der dem Verpflichteten aus der Pfandrechtsvormerkung entstandene Vermögensnachteil ist im Fall der Erfolgshaftung des § 376 Abs 2 EO grundsätzlich im Sinn des § 1332 ABGB objektiv-abstrakt zu ermitteln. Dabei ist - unabhängig von den sonstigen Vermögensverhältnissen des Verpflichteten - vor allem der Vergleich anzustellen, zu welchen Zinssatz auf dem Geldmarkt ein Kredit in der Höhe der betriebenen Forderung in de... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia 7EO §376 Abs1 Z4EO §376 Abs2
Rechtssatz: Wer in Ausübung des durch § 376 Abs 1 Z 2 EO eingeräumten Rechtes handelt, kann zum Schadenersatz gemäß § 1295 Abs 2 ABGB nur verpflichtet werden, wenn seine Exekutionsführung ausschließlich den Zweck hatte Schaden zuzufügen (SZ 28/151). Die Verpflichtung zum Schadenersatz nach § 376 Abs 2 EO im Falle einer materiell zu Unrecht erfolgten Sicherstellungsexekution hängt nicht von einem ... mehr lesen...
Norm: EO §371aEO §376 Abs2
Rechtssatz: Unter Schaden im Sinne des § 371 a EO sind auch die Kosten des Verpflichteten im Sinne des § 376 Abs 2 EO zu verstehen. Entscheidungstexte 2 Ob 385/37 Entscheidungstext OGH 19.05.1937 2 Ob 385/37 SZ 19/161 3 Ob 56/65 Entscheidungstext OGH 28.04.1965 3 Ob 56/65 ... mehr lesen...