Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 5 KG R*****, an dessen Grenze Josef P***** im November 1994 im Auftrag der Klägerin einen Zaun errichtete. Die Liegenschaft wurde im Sommer 1995 von der Klägerin als Schafweide genutzt. Der Beklagte führt gegen den Verpflichteten Josef P***** zu 7 E 37/96m des Erstgerichtes aufgrund des Endbeschlusses des Erstgerichtes vom 25. 10. 1995, 22 C 906/95h-8, unter anderem Exekution gemäß § 353 EO zur Erwir... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 20.Oktober 1988, 6 Ob 680/88, erkannte der Oberste Gerichtshof die verpflichtete Partei schuldig, binnen 14 Tagen die Räumung des Geschäftslokals im Hause Salzburg, Mozartplatz 5, gelegen im Parterre, bestehend aus einem Geschäftsraum samt Nebenräumlichkeiten und Zubehör, von dem derzeitigen Benützer Christoph K*** zu bewirken und den früheren Zustand dadurch wiederherzustellen, daß das Bestandobjekt durch niemand anderen als den Verpflichteten benützt w... mehr lesen...
Norm: EO §353 VAEO §353 VCEO §357
Rechtssatz: Ein Vollstreckungsorgan ist nicht nur dann beizugeben, wenn die Arbeiten bereits begonnen worden sind und hierbei ein Widerstand geleistet wurde, sondern auch dann, wenn ein Widerstand des Verpflichteten zu befürchten ist. Entscheidungstexte 3 Ob 21/78 Entscheidungstext OGH 14.03.1978 3 Ob 21/78 EvBl 1978/206 S 636 ... mehr lesen...
Norm: EO §353 IBEO §353 VAEO §353 VCEO §357
Rechtssatz: Beim Widerstand des Verpflichteten gegen die Vornahme der Arbeit muß es sich nicht um einen qualifizierten Widerstand (Anwendung von Gewalt) handeln, es genügt bereits, daß der Verpflichtete die Vornahme der auszuführenden Arbeiten und Handlungen verbietet. Er liegt schon dann vor, wenn der Verpflichtete den Zutritt zu Räumen verwehrt, deren Betreten zum Zwecke der Durchführung der Arbeite... mehr lesen...
Norm: EO §353 IBEO §353 ICEO §354 IAEO §357
Rechtssatz: Der Umstand, daß eine Exekution auf Handlungen, deren Vornahme auch durch einen Dritten erfolgen kann (§ 353 EO) gegen den Willen des Verpflichteten vollzogen werden muß, rechtfertigt keine Exekution nach § 354 EO, weil ein allfälliger Widerstand des Verpflichteten auch im Falle einer Exekutionsführung gem § 353 EO entsprechend der Bestimmung des § 357 EO durch Beigabe eines Vollstreckers ... mehr lesen...
Norm: EO §356 Abs1EO §357
Rechtssatz: Die wesentliche Voraussetzung für eine Exekution nach § 357 EO ist das Vorliegen einer Ermächtigung nach § 356 Abs 1 EO. Entscheidungstexte 3 Ob 169/62 Entscheidungstext OGH 14.12.1962 3 Ob 169/62 EvBl 1963/114 S 157 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0004509 ... mehr lesen...
Norm: EO §357
Rechtssatz: § 357 EO setzt voraus, daß der betreibende Gläubiger gem § 356 Abs 2 EO ermächtigt wurde, eine Handlung vorzunehmen, die der Verpflichtete zu dulden hat, und daß der Verpflichtete gegen eine solche Handlung Widerstand leistet. Entscheidungstexte 3 Ob 251/61 Entscheidungstext OGH 27.06.1961 3 Ob 251/61 Europ... mehr lesen...
Norm: EO §37 AkEO §353 Abs1 IAEO §353 Abs1 VIIEO §357
Rechtssatz: Wird der Betreibende nach § 353 EO zur Vornahme einer dem Verpflichteten obliegenden Handlung ermächtigt, richtet sich diese Ermächtigung nur gegen den Verpflichteten und kann sich niemals auf eine Handlung beziehen, die der Verpflichtete selbst mangels eines Exekutionstitels gegen einen Dritten nicht vornehmen könnte. Der Dritte, dessen Rechtssphäre durch eine solche Ermächtigun... mehr lesen...
In einem zu C 100/39 des Bezirksgerichtes W. am 19. Dezember 1939 geschlossenen Vergleich verpflichteten sich die verpflichteten Parteien gegenüber den Vorbesitzern der Liegenschaft, die nun den betreibenden Parteien gehört, in die Einverleibung der Dienstbarkeit des Fahrrechtes über eine Liegenschaft der verpflichteten Parteien zugunsten der Liegenschaft der betreibenden Parteien einzuwilligen. Es wurde weiter bestimmt, daß die Vorbesitzer der betreibenden Parteien an den Erstverpfli... mehr lesen...
Norm: EO §353 Abs1 IAEO §353 Abs1 VCEO §357
Rechtssatz: Die Exekution zur Wiederherstellung eines Weges ist nach § 353 EO zu führen. Ein Widerstand des Grundeigentümers ist durch Beigabe eines Vollstreckungsorganes zu brechen. Entscheidungstexte 1 Ob 722/51 Entscheidungstext OGH 24.10.1951 1 Ob 722/51 SZ 24/282 European Case Law Ident... mehr lesen...