Norm: EO §356
Rechtssatz: Der Gesetzeswortlaut („im Falle des § 355“) verlangt für die Bewilligung eines Antrags nach § 356 Abs 1 EO nicht, dass mit diesem zeitgleich auch ein Antrag auf Bewilligung der Exekution nach § 355 EO gestellt und bewilligt wird. Die vom Gesetzgeber angestrebte Exekutionseffizienz verlangt vielmehr, dass ein Antrag nach § 356 Abs 1 EO als ein eigenständiges Exekutionsmittel verstanden wird und daher unabhängig von eine... mehr lesen...
Begründung: Der verpflichteten Partei ist mittels einstweiliger Verfügung (EV) verboten, das Zeichen Manpower, in welcher Form auch immer, und/oder dazu ähnliche Zeichen als Firmenschlagwort oder Etablissementbezeichnung, in welcher Schreibweise auch immer, in Zusammenhang mit Dienstleistungen, die unter den Unternehmensgegenstand der betreibenden Partei, nämlich Unterlassung und/oder Bereitstellung von Arbeitskräften, Leiharbeit, Personalleasing, Personalvermittlung, Zeitarbeitsve... mehr lesen...
Begründung: Mit den bis auf das Datum und die Monatsangabe bei der Vereinszeitung der verpflichteten Partei wortgleichen Strafanträgen vom 12. und 14. November 2003 (ON 28 und 29) begehrte die betreibende Partei die Verhängung einer neuerlichen „Beugestrafe" zur Erwirkung der bereits „in Exekution gezogenen" Gebote bzw Verbote. Als Verstöße machte sie einerseits Angebote von tierärztlichen Leistungen in der Vereinszeitung und andererseits Angaben und bildliche Darstellungen „im Ra... mehr lesen...
Begründung: Der Betroffenen wurde bereits am 22. 9. 1992 ein Sachwalter ua zur Vertretung vor Gericht bestellt. Sie leidet an "massiver" Paranoia querulans und ist daher (wie sich aus dem im Verfahren 1 C 767/96h des Erstgerichtes eingeholten psychiatrischen Gutachten vom 4. 1. 2000 ergibt) nicht in der Lage, einem Unterlassungsgebot nachzukommen, egal wie hoch auch immer die Beugestrafe ausfallen mag. Durch die beachtliche Dauer des Konflikts und die schon erlittenen Niederlagen ... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hatte der betreibenden Partei gegen die verpflichtete Partei wegen Zuwiderhandelns gegen eine einstweilige Verfügung die Unterlassungsexekution bewilligt und zugleich wegen dieses Verstoßes gegen den Exekutionstitel und wegen eines weiteren mit einem Strafantrag geltend gemachten eine (Gesamt-) Geldstrafe von S 40.000,-- verhängt. Außerdem drohte das Erstgericht ohne darauf gerichteten Antrag der verpflichteten Partei für den Fall weiteren Zuwiderhand... mehr lesen...
Norm: EO §355 IIEO §356
Rechtssatz: Kann eine Unterlassungsexekution nach § 355 EO mangels eines tauglichen Exekutionstitels nicht bewilligt werden, dann fehlt auch die rechtliche Grundlage für eine Anordnung nach § 356 EO. Entscheidungstexte 3 Ob 30/80 Entscheidungstext OGH 14.05.1980 3 Ob 30/80 Veröff: JBl 1981,486 (zust. W. Jelinek) ... mehr lesen...
Norm: EO §353 IBEO §356
Rechtssatz: Zweck de § 356 EO ist es, dem betreibenden Gläubiger den an sich notwendigen Weg über den Beseitigungstitel, der nach § 353 EO zu vollstrecken wäre, zu ersparen. Das Verfahren nach § 356 EO ersetzt einen solchen Titel sowie die ihm folgende Exekutionsbewilligung und setzt sofort beim Vollstreckungszwang ein. Entscheidungstexte 3 Ob 2/79 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: EO §54 Abs1 Z3EO §356
Rechtssatz: Der Beschluß nach § 356 EO muß die Ermächtigung zur Vornahme einer bestimmt bezeichneten Handlung durch eine bestimmt bezeichnete Person enthalten. Es genügt nicht, die ganz allgemeine Ermächtigung zur Wiederherstellung des früheren Zustandes zu erteilen, vielmehr muß die konkret zu setzende Handlung bestimmt bezeichnet werden. Entscheidungstexte 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: EO §3 IIIAEO §3 IVCEO §54 Abs2EO §356
Rechtssatz: Der betreibende Gläubiger hat konkret die vom Verpflichteten vorgenommenen Veränderungen und deren Zeitpunkt zu behaupten, damit beurteilt werden kann, ob durch die Handlungen des Verpflichteten eine dem Rechte des betreibenden Gläubigers widerstreitende Veränderung herbeigeführt wurde und welche Handlungen zur Wiederherstellung des früheren Zustandes erforderlich sind. ... mehr lesen...
In Anerkenntnisendbeschluß des Erstgerichtes vom 3. Jänner 1975 wurde festgestellt, daß Grete und Maria W die betreibende Partei im ruhigen Mitbesitz der Benützung des ebenerdig im Hause R Nr. 5 gelegenen Badezimmers dadurch störten, daß sie in der Zeit vom 9. November 1974 bis 24. November 1974 und nachdem 25. November 1974 "durch Anbringen eines Einsteckschlosses in das Schloß der Türe des Badezimmers diese Tür verschlossen hielten und damit der Klägerin den Zugang und die Benützung... mehr lesen...
Norm: EO §355 Abs2 IIEO §355 Abs2 XVIIEO §356ZPO §528 C4ZPO §528 C6
Rechtssatz: Antrag auf Bewilligung einer Sicherheitsleistung, Antrag auf Bewilligung der Exekution nach § 355 EO durch Androhung einer Strafe, Antrag auf Ermächtigung nach § 356 Abs 1 EO und Antrag auf Bewilligung einer Kostenexekution nach § 369 EO sind gesondert entscheidbar. Entscheidungstexte 3 Ob 10/74 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: EO §355 IIEO §355 VIIIeEO §356ZPO §528 C4
Rechtssatz: Gibt das Rekursgericht dem gegen die Verhängung einer Beugehaft gemäß § 355 EO erhobenen Rekurs nicht Folge und eliminiert es bloß die darin enthaltene Androhung einer weiteren Haft im Falle einer neuerlichen Zuwiderhandlung gegen den Exekutionstitel, so liegt ein bestätigender Beschluß des § 528 ZPO vor. Entscheidungstexte 3 Ob 13... mehr lesen...
Norm: EO §353 Abs2 IBEO §353 VIAEO §356
Rechtssatz: § 356 EO sieht keine Vorauszahlung der Wiederherstellungskosten durch den Verpflichteten vor. Entscheidungstexte 3 Ob 108/64 Entscheidungstext OGH 22.09.1964 3 Ob 108/64 3 Ob 136/76 Entscheidungstext OGH 14.12.1976 3 Ob 136/76 Beisatz: Zum Unterschied zu § 353 EO. (T1) = SZ 49/15... mehr lesen...
Norm: EO §356
Rechtssatz: Der betreibende Gläubiger kann gem § 356 EO auch dann ermächtigt werden, den früheren Zustand auf Kosten und Gefahr des Verpflichteten wiederherzustellen, wenn eine einstweilige Verfügung den Exekutionstitel bildet. Entscheidungstexte 3 Ob 466/59 Entscheidungstext OGH 18.11.1959 3 Ob 466/59 European Case Law... mehr lesen...