Begründung: Mit einstweiliger Verfügung des Handelsgerichtes Wien vom 23. Februar 1989 wurde der verpflichteten Partei mit dem Sitz im Fürstentum Liechtenstein verboten, durch Übersendung von ausgefüllten Erlagscheinen an Teilnehmer des österreichischen Fernschreibnetzes für Inserate zu werben, wenn nicht auf den Erlagscheinen in der Rubrik Zahlungszweck oder mit einem deutlichen, unmißverständlichen und unübersehbaren Hinweis in dieser Rubrik auf eine andere Stelle der Werbeausse... mehr lesen...
Begründung: Das Kreisgericht Wels bewilligte mit Beschluß vom 18. November 1987 der betreibenden Partei auf Grund der von ihm erlassenen einstweiligen Verfügung vom 22. Oktober 1987 gegen die verpflichtete Partei "zur Erwirkung der Unterlassung die Exekution durch Verhängung einer Geldstrafe nach § 355 EO" und sprach aus, daß die Verhängung der Geldstrafe dem Exekutionsgericht vorbehalten werde. Den dem Exekutionsgericht übermittelten Ausfertigungen der Exekutionsbewilligung war d... mehr lesen...
Norm: EO §355 Abs2 XVII
Rechtssatz: Voraussetzung für die Bestellung einer Sicherheit ist ein Zuwiderhandeln des Verpflichteten gegen den Exekutionstitel. Ein derartiger Antrag, über den das Exekutionsgericht zu entscheiden hat, kann mit dem Exekutionsgesuch nach § 355 Abs 1 EO verbunden werden. Er kann aber auch abgesondert nach Bewilligung der Exekution oder zugleich mit einem Strafvollzugsantrag gestellt werden. Entscheid... mehr lesen...
Norm: EO §355 Abs2 XVII
Rechtssatz: In einem abgesonderten Antrag auf Bestellung einer Sicherheit nach rechtskräftiger Bewilligung der Unterlassungsexekution muß ein Zuwiderhandeln des Verpflichteten gegen den Exekutionstitel nicht neuerlich behauptet werden. Grundlage für die Erledigung eines solchen Antrages ist die wegen eines behaupteten Zuwiderhandelns des Verpflichteten gegen den Titel erteilte Exekutionsbewilligung und das Vorbringen des... mehr lesen...
Die Kläger sind Eigentümer des Grundstückes 1486/2 KG L, die Beklagten des daran angrenzenden Grundstückes 1489, KG L. Die Kläger begehren, die Beklagten zur ungeteilten Hand schuldig zu erkennen, binnen einer vom Richter festzusetzenden Frist technisch geeignete Vorkehrungen zu treffen, um das Abrutschen von Erdreich gegen die Mauer der Kläger, die Ablagerungen desselben an der Mauer sowie das Herüberschwemmen von Erdreich mit Niederschlagswasser auf die Gp. 1486/2 sowie das Übertret... mehr lesen...
Norm: EO §54 Abs1 Z3EO §355 Abs2 XVII
Rechtssatz: Der betreibende Gläubiger muß in der Regel im Antrag auf Erlag einer Sicherheit gemäß § 355 Abs 2 EO Angaben über die Art des drohenden Schadens und dessen voraussichtliche Höhe machen, außer es ist nach der Natur des Unterlassungsanspruches ohne weiters erkennbar, welcher Schaden im Fall des Zuwiderhandelns des Verpflichteten gegen die Exekutionsbewilligung eintreten kann, und es läßt sich auch... mehr lesen...
Norm: EO §74EO §355 Abs2 XVII
Rechtssatz: Zwischstreit und daher Kosterersatzanspruch des Verpflichteten, der mit Rekurs erfolgreich die Auferlegung eines Kostenvorschusses gem § 355 Abs 2 EO bekämpft. Entscheidungstexte 3 Ob 136/76 Entscheidungstext OGH 14.12.1976 3 Ob 136/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...
In Anerkenntnisendbeschluß des Erstgerichtes vom 3. Jänner 1975 wurde festgestellt, daß Grete und Maria W die betreibende Partei im ruhigen Mitbesitz der Benützung des ebenerdig im Hause R Nr. 5 gelegenen Badezimmers dadurch störten, daß sie in der Zeit vom 9. November 1974 bis 24. November 1974 und nachdem 25. November 1974 "durch Anbringen eines Einsteckschlosses in das Schloß der Türe des Badezimmers diese Tür verschlossen hielten und damit der Klägerin den Zugang und die Benützung... mehr lesen...
Norm: EO §54 Abs1 Z3EO §355 Abs2 XVII
Rechtssatz: Enthält der Antrag auf Erlag einer Sicherheit gemäß § 355 Abs 2 EO kein Begehren bezüglich der Zeit, für welche die Sicherheit zu haften hat, ist die Zeit von Amts wegen zu bestimmen. Entscheidungstexte 3 Ob 136/76 Entscheidungstext OGH 14.12.1976 3 Ob 136/76 European Case Law Iden... mehr lesen...
Norm: EO §355 Abs2 IIEO §355 Abs2 XVIIEO §356ZPO §528 C4ZPO §528 C6
Rechtssatz: Antrag auf Bewilligung einer Sicherheitsleistung, Antrag auf Bewilligung der Exekution nach § 355 EO durch Androhung einer Strafe, Antrag auf Ermächtigung nach § 356 Abs 1 EO und Antrag auf Bewilligung einer Kostenexekution nach § 369 EO sind gesondert entscheidbar. Entscheidungstexte 3 Ob 10/74 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: EO §54EO §355 Abs2 XVII
Rechtssatz: Maßgebend für den Zeitpunkt, ab dem die Sicherheit haftet, ist nicht der Zeitpunkt der Exekutionsantragstellung (ob Zeitpunkt der Beschlußfassung oder der Zustellung blieb offen). Entscheidungstexte 3 Ob 133/73 Entscheidungstext OGH 28.08.1973 3 Ob 133/73 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: EO §17EO §355 Abs2 XVIIJN §44
Rechtssatz: Eines Ausspruches, daß die Entscheidung über den Antrag auf Bestimmung der Sicherheit nach § 355 Abs EO dem Exekutionsgericht vorbehalten werde, oder gar einer formellen Erledigung nach § 44 JN, bedarf es durch das die Exekution nach § 355 EO bewilligende Titelgericht nicht. Entscheidungstexte 3 Ob 6/73 Entscheidungstext OGH 12.01.197... mehr lesen...
Norm: EO §355 Abs2 XVII
Rechtssatz: Auch nach Ablauf der im § 355 Abs 2 EO bestimmten Frist kann noch die zwangsweise Eintreibung der dem Verpflichteten auferlegten Sicherheit erfolgen, wenn dem betreibenden Gläubiger eine Vollstreckung des die Sicherheitsleistung auftragenden Beschlusses in das Vermögen des Verpflichteten in der vorgenannten Frist nicht möglich gewesen ist, sofern nicht von vornherein feststeht, daß dem betreibenden Gläubiger... mehr lesen...
Mit dem am 9. Oktober 1969 geschlossenen gerichtlichen Vergleich verpflichteten sich die Verpflichteten unter anderem den Vertrieb von "S" Trockenkopiergeräten, welcher Type immer, welche nicht die unversehrte Etikette einschließlich Originalerzeugungsnummer aufweisen und von nicht in der Originalverpackung befindlichen "S"- Zwischenträger- und Kopierpapieren, welcher Type immer, zu unterlassen und bei Zuwiderhandeln gegen diese Verpflichtung der betreibenden Gläubigern oder der allfä... mehr lesen...
Norm: EO §4EO §17EO §51EO §355 Abs1 XVIIEO §355 Abs2 XVIIEO §356 Abs1
Rechtssatz: Für das Begehren der betreibenden Gläubigerin auf Androhung einer Geldstrafe nach § 355 Abs 1 EO, auf Ermächtigung einer Ersatzvornahme und Bestimmung der Kosten derselben gemäß § 356 Abs 1 EO und auf Bestimmung einer Sicherheit für den durch ferneres Zuwiderhandeln entstehenden Schaden nach § 355 Abs 2 EO ist nicht das Bewilligungs-(Titel-)gericht, als welches da... mehr lesen...
Norm: EO §54 Abs1 Z3EO §355 Abs2 XVII
Rechtssatz: Nach § 54 Abs 1 Z 3 EO hat der Exekutionsantrag alle Angaben zu enthalten, die für die im Interesse der Exekutionsführung zu erlassenden Verfügungen notwendig sind. Wird der Antrag gestellt, dem Verpflichteten eine Sicherheit für den durch ferneres Zuwiderhandeln entstehenden Schaden aufzuerlegen, so müssen nicht nur die Umstände vorgebracht werden, aus denen sich der drohende Schade ergibt, son... mehr lesen...
Norm: EO §355 Abs2 XVII
Rechtssatz: Der Antrag auf Sicherheitsleistung nach § 355 Abs 2 EO ist schon durch das erste Zuwiderhandeln gegen den Exekutionstitel, das den Anlaß zum Exekutionsantrage nach § 355 Abs 1 EO gibt, begründet. Für die Höhe dieser Sicherheitsleistung kommt nur die Größe des drohenden Schadens in Frage. Entscheidungstexte 2 Ob 488/25 Entscheidungstext OGH 17.06.19... mehr lesen...