RS OGH 1980/2/20 3Ob61/79

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Veröffentlicht am 20.02.1980
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Norm

EO §355 Abs2 XVII

Rechtssatz

Voraussetzung für die Bestellung einer Sicherheit ist ein Zuwiderhandeln des Verpflichteten gegen den Exekutionstitel. Ein derartiger Antrag, über den das Exekutionsgericht zu entscheiden hat, kann mit dem Exekutionsgesuch nach § 355 Abs 1 EO verbunden werden. Er kann aber auch abgesondert nach Bewilligung der Exekution oder zugleich mit einem Strafvollzugsantrag gestellt werden.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 61/79
    Entscheidungstext OGH 20.02.1980 3 Ob 61/79
    Veröff: JBl 1980,602

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0004836

Dokumentnummer

JJR_19800220_OGH0002_0030OB00061_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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