Begründung: Das Erstgericht nahm im vorliegenden Exekutionsverfahren auf Aufhebung einer Gemeinschaft die endgültige Teilung der gemeinschaftlichen Grundstücke zwischen der betreibenden Partei und der verpflichteten Partei vor. Das Gericht zweiter Instanz bestätigte den Beschluß des Erstgerichtes. Gegen den Beschluß des Gerichtes zweiter Instanz wendet sich der Revisionsrekurs der betreibenden Partei mit dem Antrag auf Aufhebung der Beschlüsse erster und zweiter Instanz. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §843 AEO §351GVG allg
Rechtssatz: Muss die Erteilung der (grundverkehrsbehördlichen) behördlichen Genehmigung zur Naturalteilung als sehr unwahrscheinlich eingeschätzt werden, ist die Teilungsart untunlich. Entscheidungstexte 6 Ob 8/83 Entscheidungstext OGH 16.02.1984 6 Ob 8/83 Veröff: SZ 57/31 = JBl 1985,100 8 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §841EO §351GVG allgstmkGVG 1973 §1
Rechtssatz: Die Naturalteilung zur Auseinandersetzung von Liegenschaftsmiteigentum ist "Eigentumsübertragung durch Rechtsgeschäft unter Lebenden" im Sinne der GVG. Die Genehmigungspflicht ist nicht deshalb zu verneinen, weil an die Stelle einer Auseinandersetzungsvereinbarung das im Teilungsstreit gefällte Rechtsgestaltungsurteil tritt (Abl v EvBl 1960/352). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die Liegenschaft EZ 27 KG K steht im gemeinschaftlichen (gleichteiligen) Eigentum der beiden Streitteile. Die Klägerin begehrte die Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft durch gerichtliche Feilbietung. Zur Untunlichkeit einer Naturalteilung brachte sie vor: Der Gutbestand der gemeinschaftlichen Liegenschaft sei ein Bauerngut. Seinerzeit sei es ein Erbhof nach dem Reichserbhöferecht gewesen und im Eigentum des gemeinsamen Vaters der Streitteile gestanden. Der Vater sei 1944 gefallen. N... mehr lesen...
Nachdem im Jahre 1953 ein Grenzstreit zwischen den Rechtsvorgängern der Parteien durch Beschluß des Außerstreitrichters rechtskräftig durch die Festlegung der Grenze entsprechend einer beim Ortsaugenschein mit Farbflecken vorgenommenen Vermarkung bereinigt und diese Grenze anschließend durch gerichtlichen Vergleich ausdrücklich anerkannt worden war, begehrt der Kläger nun die Feststellung des (wörtlich) selben Grenzverlaufes wie in der Vorentscheidung sowie die Unterlassung weiterer H... mehr lesen...
Norm: EO §65 AEO §351
Rechtssatz: Für die Zulässigkeit und Befristung von Rechtsmitteln in den im § 351 EO geregelten Verfahren sind die Vorschriften der EO und ZPO maßgebend. Entscheidungstexte 3 Ob 113/74 Entscheidungstext OGH 11.06.1974 3 Ob 113/74 3 Ob 59/77 Entscheidungstext OGH 31.05.1977 3 Ob 59/77 ... mehr lesen...
Norm: EO §74EO §78EO §351EO §352a
Rechtssatz: Wenn auch das Verfahren nach § 351 EO kein reines Exekutionsverfahren ist und daher die mit der Teilung verbundenen Kosten von den Parteien nach Maßgabe ihrer Anteile zu bestreiten sind, gilt auch für dieses Verfahren bei allen von einer Partei ausgelösten Zwischenstreitigkeiten die Bestimmung der §§ 78 EO, 41 f ZPO. Entscheidungstexte 3 Ob 143/... mehr lesen...
Die Liegenschaft EZ 8 I der KG J steht im ideellen Miteigentum der Streitteile, wobei den beiden Klägern zusammen 8/16 und der Beklagten ebenfalls 8/10 zustehen. Die Liegenschaft stellt keinen einheitlichen Grundstückskomplex dar. Die Kläger begehren mit der seit 17. Juni 1969 anhängigen Klage die Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft durch körperliche Teilung. Die Beklagte beantragte Klagsabweisung und wendete ein, daß eine Realteilung insbesondere nach den Bestimmungen des TirHG aus... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B5ABGB §841EO §351Tir HöfeG §2Tir HöfeG §14
Rechtssatz: Auf Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft durch Naturalteilung an einem "geschlossenen Hof" kann nicht erkannt werden, solange die Höfeeigenschaft nicht aufgehoben ist oder die Zustimmung der Höfebehörde zur Naturalteilung vorliegt. Die Nachbringung dieser Zustimmung kann nicht dem Verfahren nach § 351 EO vorbehalten werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die Streitteile sind je zu einem Viertel Miteigentümer der Liegenschaften EZ 170 und 171 KG M. Die hier beklagten Eheleute Leopold und Auguste K brachten bereits am 27. Februar 1969 zu 2 Cg 83/69 des KG W eine Klage auf Naturalteilung der oben genannten Liegenschaften ein, wobei sie eine bestimmte Art der vorzunehmenden Naturalteilung in das Urteilsbegehren aufnahmen. Die dort beklagten Eheleute Franz und Maria K beantragten die Abweisung des Teilungsbegehrens im wesentlichen nur mit ... mehr lesen...
Norm: ABGB §841EO §7 BaEO §351
Rechtssatz: Das Urteil, mit dem dem Begehren auf Naturalteilung stattgegeben wird, muß aussprechen, woraus die Teilungsmasse besteht. Entscheidungstexte 1 Ob 217/69 Entscheidungstext OGH 11.12.1969 1 Ob 217/69 RZ 1970,124 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0000509 ... mehr lesen...
Norm: EO §351
Rechtssatz: Auf den Kostenersatz zwischen den betreibenden Gläubigern können die im übrigen für das Teilungsverfahren nach § 351 EO geltenden exekutionsrechtlichen Bestimmungen (gemäß § 78 EO auch die Bestimmungen der §§ 40 ff ZPO) nicht Anwendung finden; es gelten hiefür die Grundsätze des außerstreitigen Verfahrens. Entscheidungstexte 3 Ob 18/65 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Die Parteien sind je zur Hälfte Miteigentümer von vier Liegenschaften. Das Haus Wien 16., F.-Gasse 46, ist ein dreistöckiges Mittelwohnhaus mit Hofwohntrakt, Garage und Stallgebäude, das Haus Wien 19., H.-Straße 32, ein ebenerdiger Ziegelbau mit drei Kleinwohnungen, Vorgarten und Garten, und das Haus Baden, M.-Gasse 15, ein ebenerdiges Mittelwohnhaus mit zwei Hofanbauten, Vorzimmeranbau, Veranda, Holzschuppen, Gartenhaus und Garten. Nach der letzten Fassung des Klagebegehrens verlangt... mehr lesen...
Norm: ABGB §841EO §351ZPO §405 B
Rechtssatz: Die Klage auf Naturalteilung kann, muss aber nicht einen Teilungsvorschlag enthalten. Das Gericht hat grundsätzlich, wenn es das Teilungsbegehren des Klägers für unrichtig hält, nicht die Klage abzuweisen, sondern die ihm angemessen erscheinende Teilung zu verfügen. Das Gericht hat dabei aber den Grundsatz zu beachten, dass es einen von keiner der Parteien vorgebrachten rechtlichen Gesichtspunkte nur... mehr lesen...
Norm: EO §351
Rechtssatz: Zur Entscheidung des Prozeßrichters über die Naturalteilung bedarf es keines Teilungsplanes, weil die Vornahme der Naturalteilung nicht Sache des Prozeßrichters ist, sondern nach § 351 EO Sache des Exekutionsrichters sein wird. Entscheidungstexte 3 Ob 340/59 Entscheidungstext OGH 11.11.1959 3 Ob 340/59 Europ... mehr lesen...
Norm: ABGB §841 ffEO §351
Rechtssatz: Gerichtlicher Vergleich auf Naturalteilung durch Schiedsmänner. Schiedsgutachten gibt keinen Exekutionstitel. Entscheidungstexte 2 Ob 915/54 Entscheidungstext OGH 22.12.1954 2 Ob 915/54 RZ 1955,61 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0004281 Dokumen... mehr lesen...
Auf Grund der Einantwortungsurkunde vom 14. Juni 1950, 2 A 203/50 des Bezirksgerichtes Döbling, wurde der Nachlaß nach dem am 19. März 1950 verstorbenen Josef H. auf Grund des Gesetzes der verpflichteten Partei als erblasserischen Witwe und der betreibenden Partei als erblasserischen Schwester, die sich beide bedingt erbserklärten, je zur Hälfte eingeantwortet. Mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Döbling vom 22. Feber 1951, 4 C 825/50, wurde auf Grund des Anerkenntnisses der ... mehr lesen...
Norm: ABGB §843 BEO §351EO §352ZPO §226 II B9
Rechtssatz: Die Teilungsklage hat grundsätzlich auf Naturalteilung zu lauten; ein Behgehren auf Zivilteilung ist nur dann zulässig, wenn im Erkenntnisverfahren der Beweis dafür erbracht wird, daß eine Naturalteilung nicht möglich oder untunlich ist. Daher muß das vollstreckbare Urteil enthalten, ob die Aufhebung der Gemeinschaft durch Natural - oder Zivilteilung zu erfolgen hat, widrigenfalls die Ex... mehr lesen...
Im Vorprozeß des Bezirksgerichtes Wiener Neustadt . C .../48 klagte Marie K. die Erben des am 17. April 1945 verstorbenen Karl P., nämlich Theresia B., Juliane F. und Gerhard P., auf Übergabe eines Legates. Karl P. habe an seinem Todestag mündlich verfügt, daß der Klägerin der eingezäunte Teil des Grundstückes 176/1 der Liegenschaft Grundbuch M. EZ. 128 samt allem, was innerhalb der Einzäunung liege, u. zw. bis zur umgeschnittenen Buche, insbesondere das Häuschen mit Einrichtung und V... mehr lesen...