RS OGH 1973/9/11 3Ob143/73, 3Ob188/88, 3Ob86/94, 3Ob267/97d, 3Ob231/00t

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Veröffentlicht am 11.09.1973
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Norm

EO §74
EO §78
EO §351
EO §352a

Rechtssatz

Wenn auch das Verfahren nach § 351 EO kein reines Exekutionsverfahren ist und daher die mit der Teilung verbundenen Kosten von den Parteien nach Maßgabe ihrer Anteile zu bestreiten sind, gilt auch für dieses Verfahren bei allen von einer Partei ausgelösten Zwischenstreitigkeiten die Bestimmung der §§ 78 EO, 41 f ZPO.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0002188

Dokumentnummer

JJR_19730911_OGH0002_0030OB00143_7300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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