Norm
EO §74Rechtssatz
Wenn auch das Verfahren nach § 351 EO kein reines Exekutionsverfahren ist und daher die mit der Teilung verbundenen Kosten von den Parteien nach Maßgabe ihrer Anteile zu bestreiten sind, gilt auch für dieses Verfahren bei allen von einer Partei ausgelösten Zwischenstreitigkeiten die Bestimmung der §§ 78 EO, 41 f ZPO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0002188Dokumentnummer
JJR_19730911_OGH0002_0030OB00143_7300000_001