Norm
ABGB §936 VIIcRechtssatz
Das Vorliegen einer der Schaffung des Exekutionstitels nachfolgenden wesentlichen Änderung der für die Unterhaltsbemessung relevanten Tatsachen kann auch auf Grund einer Klage auf Rückzahlung geleisteter Beträge geprüft werden. Es bedarf keiner „klaren Trennung zwischen (vorheriger) Beseitigung des Titels einerseits und (daraus resultierend) dem Rückersatz andererseits. Mit einer Verurteilung zur Rückzahlung der den Klagegrund bildenden Leistungen ist aber noch nicht die titulierte Unterhaltspflicht des Klägers für weitere Zeiträume beseitigt oder herabgesetzt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120043Im RIS seit
24.07.2005Zuletzt aktualisiert am
29.11.2017