Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte zur Sicherung einer Forderung von 410.894 S sA eine Sicherstellungsexekution durch Pfändung der der verpflichteten Partei gegen die Drittschuldnerin Republik Österreich auf Grund verschiedener, für bestimmt bezeichnete Bundesbauten erbrachter Leistungen zustehenden Forderungen und den Auftrag an die Drittschuldnerin, sich gemäß § 301 EO zu äußern. Das Erstgericht bewilligte den Exekutionsantrag einschließlich des Auftrages nach § 301 E... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei zur Hereinbringung der vollstreckbaren Geldforderung von S 23.255,01 sA die Exekution durch Pfändung und Überweisung der Forderungen, die der verpflichteten Partei angeblich die R*** Ö*** - "Bundesministerium für Bauten und Technik" - aus Leistungen für bestimmte Schulbauten zustünden, und trug der Drittschuldnerin antragsgemäß auf, sich gemäß dem § 301 EO binnen vierzehn Tagen zu äußern. Das Rekursgericht wies den Rek... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte zur Hereinbringung von S 19.332,18 samt Anhang die Bewilligung der Exekution durch Pfändung und überweisung zur Einziehung einer Geldforderung, welche der verpflichteten Partei gegen den Drittschuldner REPUBLIK ÖSTERREICH, 'vertreten durch die Finanzprokuratur', aufgrund durchgeführter Dachdeckerarbeiten am Bundesgymnasium in Berndorf in Höhe von 1 Mio S mehr oder weniger zustehe, sowie die Erlassung des Auftrages an den Drittschuldner, ... mehr lesen...
Norm: EO §65 BEO §65 EEO §301EO §345 Z2
Rechtssatz: Wird dem Drittschuldner zu Unrecht ein in § 301 Abs 1 EO nicht angeführter Auftrag erteilt, so hat der Drittschuldner ein Rechtsschutzinteresse an der Aufhebung des gesetzwidrig erteilten Auftrages. Entscheidungstexte 3 Ob 63/80 Entscheidungstext OGH 25.06.1980 3 Ob 63/80 Veröff: EvBl 1974/33 S 74 ... mehr lesen...
Norm: EO §65 BEO §65 EEO §301EO §345 Z2
Rechtssatz: Wird dem Drittschuldner zu Unrecht ein in § 301 Abs 1 EO nicht angeführter Auftrag erteilt, so hat der Drittschuldner ein Rechtsschutzinteresse an der Aufhebung des gesetzwidrig erteilten Auftrages. Entscheidungstexte 3 Ob 63/80 Entscheidungstext OGH 25.06.1980 3 Ob 63/80 Veröff: EvBl 1974/33 S 74 ... mehr lesen...
Norm: EO §301EO §345 Z2
Rechtssatz: Der Rechtsmittelausschluß des § 345 Abs 1 Z 2 EO bezieht sich nur auf Beschlüsse, die dem Drittschuldner die Abgabe einer Erklärung nach § 301 EO auftragen, nicht aber auf solche, mit denen der Drittschuldner zur Beantwortung von Fragen aufgefordert wird, die im § 301 Abs 1 EO nicht angeführt sind (ÖRZ 1936, 150; Vgl auch SZ 31/130). Entscheidungstexte 3 Ob... mehr lesen...
Norm: EO §301EO §345 Z2
Rechtssatz: Maßgebend dafür, ob ein Auftrag zur Erklärung nach § 301 EO vorliegt, ist ausschließlich dessen Inhalt maßgebend. Die Zulässigkeit des Rekurses wird daher nicht dadurch ausgeschlossen, daß sich das Gericht bei Erteilung des Auftrages zu Unrecht auf § 301 EO beruft. Entscheidungstexte 3 Ob 123/73 Entscheidungstext OGH 09.10.1973 3 Ob 123/73 Ev... mehr lesen...
Norm: EO §301EO §345 Z2
Rechtssatz: Der Rechtsmittelausschluß des § 345 Abs 1 Z 2 EO bezieht sich nur auf Beschlüsse, die dem Drittschuldner die Abgabe einer Erklärung nach § 301 EO auftragen, nicht aber auf solche, mit denen der Drittschuldner zur Beantwortung von Fragen aufgefordert wird, die im § 301 Abs 1 EO nicht angeführt sind (ÖRZ 1936, 150; Vgl auch SZ 31/130). Entscheidungstexte 3 Ob... mehr lesen...
Norm: EO §301EO §345 Z2
Rechtssatz: Maßgebend dafür, ob ein Auftrag zur Erklärung nach § 301 EO vorliegt, ist ausschließlich dessen Inhalt maßgebend. Die Zulässigkeit des Rekurses wird daher nicht dadurch ausgeschlossen, daß sich das Gericht bei Erteilung des Auftrages zu Unrecht auf § 301 EO beruft. Entscheidungstexte 3 Ob 123/73 Entscheidungstext OGH 09.10.1973 3 Ob 123/73 Ev... mehr lesen...
Das Erstgericht bewilligte dem betreibenden Gläubiger die Exekution durch Pfändung einer dem Verpflichteten gegen die Republik Österreich angeblich zustehenden Forderung und erließ gleichzeitig den Auftrag zur Abgabe einer Erklärung im Sinne des § 301 EO. Das Rekursgericht wies unter Hinweis auf § 302 EO. den Antrag, der Drittschuldnerin die Erklärung über die Forderung aufzutragen, ab. Schon vorher, aber nach Einbringung des Rekurses, hatte der betreibende Gläubiger die "Einstell... mehr lesen...
Norm: EO §294 M3EO §301EO §302EO §345 Z2
Rechtssatz: Wird unter Verletzung der Vorschrift des § 302 EO einer der dort genannten juristischen Personen ein Auftrag zur Erklärung im Sinne des § 301 EO erteilt, so ist dagegen trotz § 345 Z 2 EO Rekurs zulässig. (Von der gegenteiligen E.v. 3.11.1954, 2 Ob 811/54 wird abgegangen). Entscheidungstexte 3 Ob 448/58 Entscheidungstext OGH 31.1... mehr lesen...
Norm: EO §294 M3EO §301EO §302EO §345 Z2
Rechtssatz: Wird unter Verletzung der Vorschrift des § 302 EO einer der dort genannten juristischen Personen ein Auftrag zur Erklärung im Sinne des § 301 EO erteilt, so ist dagegen trotz § 345 Z 2 EO Rekurs zulässig. (Von der gegenteiligen E.v. 3.11.1954, 2 Ob 811/54 wird abgegangen). Entscheidungstexte 3 Ob 448/58 Entscheidungstext OGH 31.1... mehr lesen...