Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht bewilligte mit Beschluss vom 17. April 2000 der nunmehrigen Oppositionsbeklagten auf Grund eines gerichtlichen Vergleichs vom 1. März 2000 gegen den nunmehrigen Oppositionskläger die Exekution durch zwangsweise Räumung einer Liegenschaft mit einem darauf befindlichen Gasthaus. Eigentümer des darin befindlichen Inventars war und ist der Kläger. Die Beklagte übergab mit Übergabsvertrag vom 2. Juli 2001 die Liegenschaft an eine näher genannte Über... mehr lesen...
Norm: ABGB §1394EO §9 AEO §34
Rechtssatz: Der Parteiwechsel vollzieht sich in einem laufenden Exekutionsverfahren nicht schon durch die Tatsache des Überganges der Forderung an den Zessionar, sondern erst durch eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Gericht, und zwar richtigerweise sowohl des bisherigen betreibenden Gläubigers als auch des eintretenden Gläubigers. Der Parteiwechsel tritt erst mit dem Zeitpunkt der Eintrittserklärung des neu... mehr lesen...
Norm: ABGB §550ABGB §811ABGB §820ABGB §821EO §34
Rechtssatz: Bis zur Einantwortung haftet für Nachlaßverbindlichkeiten nur der Nachlaß. Auf den Nachlaß kann nur wegen Nachlaßschulden Exekution geführt werden. Entscheidungstexte 5 Ob 35/74 Entscheidungstext OGH 17.04.1974 5 Ob 35/74 EvBl 1974/286 S 632 European Case Law Identifier... mehr lesen...
Norm: ABGB §811EO §34
Rechtssatz: Wenn noch keine Erbserklärung abgegeben und kein Verlassenschaftskurator bestellt worden ist, kann der betreibende Gläubiger in sinngemäßer Anwendung des § 811 ABGB und des § 34 Abs 1 EO die Bestellung eines Verwalters beim Abhandlungsgericht, in dringenden Fällen beim Exekutionsgericht beantragen. Wenn ein Verlassenschaftskurator bereits bestellt worden ist, kann bis zur Abgabe der Erbserklärung jederzeit gege... mehr lesen...
Norm: ABGB §509ABGB §1109EO §9 BEO §34EO §35 Ag
Rechtssatz: Stirbt der betreibende Gläubiger, so treten sein Nachlaß und nach der Einantwortung sein Erbe in das Exekutionsverfahren ein. Ob der vom Fruchtnießer betriebene Räumungsanspruch durch dessen Tod erloschen oder auf den Eigentümer der dienenden Sache übergegangen ist, ist im Exekutionsverfahren nicht zu entscheiden. Entscheidungstexte 3... mehr lesen...
Norm: EO §34EO §341
Rechtssatz: 1) Wurde eine Exekution auf ein gebundenes Gewerbe des Verpflichteten zu dessen Lebzeiten bewilligt, so kann diese Exekution trotz Deszendentenfortbetriebes durch die Witwe und die Kinder auch nach dem Tode des Verpflichteten weitergeführt werden, soferne die Voraussetzungen des § 34 Abs 1 EO erfüllt sind. 2) Handelt es sich um ein auf einem öffentlichen Markt in einem Marktstand betriebenes Unternehmen des Verpf... mehr lesen...
Norm: EO §9 AEO §34
Rechtssatz: Das gegen eine "Verlassenschaft bzw deren Erben" eingeleitete Exekutionsverfahren ist nichtig, wenn zur Zeit der Erlassung der Exekutionsbewilligung schon eingeantwortet war. Die Exekution kann nur gegen die Erben als selbständige Rechtssubjekte geführt werden. Entscheidungstexte 7 Ob 431/55 Entscheidungstext OGH 05.10.1955 7 Ob 431/55 ... mehr lesen...
Norm: EO §3 Abs2 IIEO §7 Abs1EO §34
Rechtssatz: Es fehlt an dem auch für das Exekutionsverfahren begriffsnotwendigen Zweiparteienverhältnis, wenn die Exekution gegen "Karl R. bzw dessen Nachlaß" beantragt und bewilligt wurde, obwohl Karl R. bereits verstorben und auch sein Nachlaß längst eingeantwortet war. Das Verfahren wurde daher gegen eine nicht existente Rechtspersönlichkeit eingeleitet und ist aus diesem Grunde nichtig. ... mehr lesen...
Maria K. hat sich in dem am 14. Oktober 1950 vor Gericht abgeschlossenen Vergleich verpflichtet, das Haus in M., Nr. X, samt Garten bis 1. April 1951 zu räumen. Sie ist am 17. März 1951 verstorben. Die betreibenden Parteien haben am 4. April 1951 die zwangsweise Räumung beantragt. Nachdem das Erstgericht die beantragte Exekution bewilligt hatte, hat der Machthaber der Maria K. im Titelprozesse ohne Vorlage einer Vollmacht die Aufschiebung der Exekution nach Art. 6 der SchutzV. beantra... mehr lesen...
Norm: EO §34ZPO §6
Rechtssatz: Ist der Verpflichtete nach Schaffung des Exekutionstitels, jedoch vor Einleitung des Exekutionsverfahrens gestorben, so ist § 34 EO analog anzuwenden. Hat die betreibende Partei als Verpflichtete den Verstorbenen bezeichnet, so ist diese unrichte Bezeichnung nach § 6 ZPO zu beheben. Entscheidungstexte 2 Ob 79/52 Entscheidungstext OGH 06.02.1952 2 Ob 79/... mehr lesen...
Auf Antrag der betreibenden Partei hat das Erstgericht mit Beschluß vom 8. November 1951 auf Grund des Endbeschlusses des Bezirksgerichtes Innere Stadt - Wien vom 18. Feber 1948, die Exekution zur Erwirkung der Aufgabe der eigenmächtig von den Verpflichteten in Besitz genommenen Räume einer Wohnung und des sofortigen Verlassens dieser Wohnung bewilligt und den Verpflichteten aufgetragen, die Wohnung sofort zu verlassen. Auf den Rekurs der Verpflichteten hat das Rekursgericht diesen ... mehr lesen...