B e g r ü n d u n g : Das Exekutionsgericht bewilligte in der gegen den Verpflichteten geführten Exekution nach § 294 EO der betreibenden Partei die Zusammenrechnung der Bezüge des Verpflichteten, bei der (österreichischen) Pensionsversicherungsanstalt (PV), bei der (schweizerischen) Caisse Suisse de Compensation und bei der Liechtensteinischen Alters- und Hinterbliebenenversicherung. Dazu sprach es ua aus, dass die Renten des Verpflichteten aus dem Ausland in vollem Umfang in den n... mehr lesen...
Begründung: Die betreibenden, damals minderjährigen Unterhaltsberechtigten wurden in erster Instanz durch den Jugendwohlfahrtsträger vertreten. Das Erstgericht hatte ihnen mit Beschluss vom 7. November 2005 zur Hereinbringung von Unterhaltsrückständen und laufenden Unterhalts sowie zur Sicherstellung nach § 372 EO die Forderungsexekution nach § 294 EO gegen ihren Vater bewilligt. Über Antrag der Betreibenden sprach das Erstgericht aus, dass die Forderungen des Verpflichteten gegen... mehr lesen...
Begründung: Der Verpflichtete ist gemeinsam mit seiner (nun geschiedenen) Ehegattin Eigentümer von gemäß § 13 WEG 2002 verbundenen Anteilen an einem Liegenschaftsanteil, mit dem Wohnungseigentum verbunden ist. Zur Hereinbringung der titelmäßigen Geldforderung von 57.742,76 EUR samt Zinsen und Kosten beantragte die Betreibende die Forderungsexekution gemäß § 294 EO durch Pfändung und Überweisung zur Einziehung von Forderungen des Verpflichteten gegenüber vier im Exekutionsantrag bez... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Gläubigerin führt gegen die Verpflichtete zur Hereinbringung einer Forderung von (nunmehr) 29.945,31 EUR sA ua Forderungsexekution nach § 294a EO (Exekutionsbewilligung vom 20. September 1994). Als Ergebnis der Drittschuldneranfrage wurde die Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter, Landesstelle Salzburg, als Drittschuldner bekanntgegeben. Diese Drittschuldnerin gab eine Erklärung ab, in der sie die gepfändete Pensionsforderung als begründet anerkann... mehr lesen...
Norm: EO §292 Abs2
Rechtssatz: Der Zusammenrechnung nach §292 Abs2 EO steht zwar nicht entgegen, dass sich eine der heranzuziehenden beschränkt pfändbaren Geldforderungen - hier die nicht in Exekution gezogene Rentenforderung- gegen einen ausländischen Drittschuldner richtet. Auf in Ausland bestehende Pfändungsbeschränkungen ist allerdings Bedacht zu nehmen; so darf eine nach fremdem Recht unpfändbare Forderung in eine Zusammenrechnung nicht ei... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund der Bewilligung der Forderungsexekution nach § 294a EO zur Hereinbringung von 35.442,49 EUR sA gab der Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger in Ansehung der Zweitverpflichteten zwei mögliche Drittschuldner bekannt. Während eine Personenhandelsgesellschaft (1. Drittschuldner) angab, diese habe auf Grund eines Arbeitsverhältnisses eine Forderung von monatlich im Durchschnitt netto 750 EUR, teilte ein Sozialversicherungsträger (2. Drittsch... mehr lesen...
Norm: EO §291aEO §292 Abs2
Rechtssatz: Auf Antrag nach §292 Abs2 EO ist nur der Drittschuldner zu bezeichnen, der den unpfändbaren Grundbetrag zu gewähren hat (Abs3 leg cit). Die Verpflichtung des Exekutionsgerichts, den von einem Drittschuldner "in Abzug zu bringenden Betrag zu berechnen", kann daraus nicht abgeleitet werden. Der Drittschuldner, der nicht den unpfändbaren Grundbetrag zu gewähren hat, kann-jedenfalls so lange jenes Einkommen, b... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss änderte das Rekursgericht infolge Rekurses der Drittschuldnerin die Bewilligung der Forderungsexekution zur Sicherstellung gegen den Verpflichteten, die es in der Hauptsache bestätigte, insofern ab, als es den Antrag, die Exekution auch zur Sicherstellung von 4 % Zinsen jährlich zu bewilligen, abwies. Rechtliche Beurteilung Der gegen diese Entscheidung (erkennbar gegen deren bestätigenden Teil) gerichtete "außerorde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten bis 16. 12. 1998 als Hausbesorger beschäftigt; das Arbeitsverhältnis endete durch vorzeitigen Austritt. Sein monatlicher Bruttolohn betrug zuletzt S 3.891,50. Seit 1. 4. 1998 erhielt der Kläger keinen Lohn mehr. Mit Bescheid des Finanzamtes für den 4., 5. und 10. Bezirk vom 27. 3. 1997 waren die Geldansprüche des Klägers gegenüber der Beklagten zur Hereinbringung von Abgabenschulden in Höhe von S 34.893 gepfändet worden. Dies... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin Republik Österreich führt gegen den Antragsgegner beim Finanzamt Z***** Forderungsexekution wegen Abgabenforderungen einschließlich Nebengebühren in Höhe von S 1,621.385,61. Mit Bescheiden vom 3.12.1997 pfändete das Finanzamt Z***** dem Antragsgegner und Verpflichteten im finanzbehördlichen Vollstreckungsverfahren die Forderungen desselben gegen die AUVA wegen Unfallrente und gegen die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft auf Pe... mehr lesen...
Norm: EO §292 Abs2AbgEO §3AbgEO §53JN §1 CXV
Rechtssatz: Pfändet das Finanzamt wegen offener Abgabenforderungen mehrere dem Verpflichteten gegen verschiedene Sozialversicherungsträger zustehende, beschränkt pfändbare Geldforderungen, ist für die Zusammenrechnung nach § 292 Abs 2 EO ausschließlich das Finanzamt zuständig. Entscheidungstexte 3 Ob 123/98d Entscheidungstext OGH 06.05.19... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat ihren Sitz in Wien. Am 6.3.1996 bestellte die Klägerin bei der Beklagten Stoffe, deren Qualität sie im einzelnen festlegte. Die Klägerin rief jeweils bestimmte Stoffmengen ab. Die Zahlung erfolgte durch Dokumentenakkreditive, die die Drittschuldnerin im Auftrag der Klägerin zugunsten der Beklagten eröffnete. Avisierende Bank war die A***** Bank *****. Unter den vorzulegenden Dokumenten war jeweils eine Bestätigung der Beklagten, wonach "all fabrics a... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei stellte das Urteilsbegehren, die beklagte Partei sei schuldig, die Inanspruchnahme des Dokumentenakkreditivs der C***-B*** WIEN vom 3.Februar 1988, Akkreditivnummer AAI 8800253, in einem US-Dollar 288.932,98 übersteigenden Umfang zu unterlassen. Mit der Klage verband sie den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, daß der C***-B*** verboten werde, aus dem vorgenannten Dokumentenakkreditiv einen über US-Dollar 288.932,98 hinausgehenden Be... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte, ihr zur Hereinbringung von 73.093,- S sA die Exekution durch Pfändung und Überweisung einer Forderung des Verpflichteten gegen die "Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Bauten und Technik, 1010 Wien, Stubenring" "auf Grund einer Rechnung" im Betrage von "ca 80.000,- S", sowie von weiteren Forderungen gegen weitere Drittschuldner, zu bewilligen und "dem Drittschuldner" aufzutragen, sich gemäß § 301 EO zu äußer... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei in Form eines Bewilligungsvermerkes (§ 112 Abs.1 Geo) zur Hereinbringung der Forderung von 45.000,- S sA die Exekution durch Pfändung des dem Verpflichteten gegen den namentlich bezeichneten Drittschuldner, eine gemeinnützige Bauvereinigung, aus dem Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag vom 22. April 1986 zustehenden Anwartschaftsrechtes auf bücherliche Übertragung des Eigentumsrechtes an einem näher bezeichneten Liegensc... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei (kurz Antragstellerin) begehrt die Erlassung einer einstweiligen Verfügung dahin, daß der ersten Gegnerin der gefährdeten Partei (Erstantragsgegnerin) verboten werde, über Forderungen zu verfügen, die auf der zu ihren Gunsten von der C***-B*** ausgestellten Bankgarantie über 840.813 DM beruhen, insbesondere diese Forderungen gänzlich oder teilweise einzuziehen bzw. die Garantie abzurufen, der zweiten Gegnerin der gefährdeten Partei (kurz Zweitantr... mehr lesen...
Das Erstgericht bewilligte am 22. August 1967 auf Grund des vollstreckbaren Urteils des Bezirksgerichtes Judenburg vom 24. April 1964 zur Hereinbringung einer Geldforderung von 6050 S s. A. die Exekution durch Pfändung des dem Verpflichteten als Angestellten gegen den Drittschuldner, Sportbekleidungshaus H., zustehenden Arbeitseinkommens und die Überweisung der gepfändeten Forderung zur Einziehung im Sinne des Antrages der betreibenden Partei. Das Rekursgericht gab dem vom Drittschu... mehr lesen...
Das Erstgericht bewilligte zur Sicherung des Anspruches der klagenden und gefährdeten Partei (in Hinkunft kurz klagende Partei genannt) auf Übertragung von Namensaktien (Interimsscheinen) der D.- Aktiengesellschaft im Nominale von 3.816.600 S die beantragte einstweilige Verfügung, mit der u. a. der Drittschuldnerin verboten wurde, eine rechtswirksame Übertragung der Namensaktien vorzunehmen. Das Rekursgericht wies den Rekurs der Drittschuldnerin zurück. Der Oberste Gerichtshof gab... mehr lesen...
Norm: EO §292 Abs2EO §294 Abs4 M3
Rechtssatz: Dem Drittschuldner steht Rekurslegitimation gegen die Exekutionsbewilligung zu, wenn ihn diese gesetzwidrig belastet, oder ihm ungerechtfertigte Aufträge erteilt werden oder die Bewilligung dem Gesetz nicht entspricht. Entscheidungstexte 3 Ob 125/54 Entscheidungstext OGH 10.03.1954 3 Ob 125/54 8 Ob... mehr lesen...