Norm
EO §292 Abs2Rechtssatz
Der Zusammenrechnung nach §292 Abs2 EO steht zwar nicht entgegen, dass sich eine der heranzuziehenden beschränkt pfändbaren Geldforderungen - hier die nicht in Exekution gezogene Rentenforderung- gegen einen ausländischen Drittschuldner richtet. Auf in Ausland bestehende Pfändungsbeschränkungen ist allerdings Bedacht zu nehmen; so darf eine nach fremdem Recht unpfändbare Forderung in eine Zusammenrechnung nicht einbezogen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118249Im RIS seit
20.09.2003Zuletzt aktualisiert am
12.04.2018