RS OGH 2003/8/21 3Ob3/03t, 3Ob10/10g, 3Ob79/15m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.08.2003
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Norm

EO §292 Abs2

Rechtssatz

Der Zusammenrechnung nach §292 Abs2 EO steht zwar nicht entgegen, dass sich eine der heranzuziehenden beschränkt pfändbaren Geldforderungen - hier die nicht in Exekution gezogene Rentenforderung- gegen einen ausländischen Drittschuldner richtet. Auf in Ausland bestehende Pfändungsbeschränkungen ist allerdings Bedacht zu nehmen; so darf eine nach fremdem Recht unpfändbare Forderung in eine Zusammenrechnung nicht einbezogen werden.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 3/03t
    Entscheidungstext OGH 21.08.2003 3 Ob 3/03t
    Veröff: SZ 2003/94
  • 3 Ob 10/10g
    Entscheidungstext OGH 24.03.2010 3 Ob 10/10g
    Vgl auch
  • 3 Ob 79/15m
    Entscheidungstext OGH 19.08.2015 3 Ob 79/15m
    Auch; Beisatz: 3 Ob 79/15m ausdrücklich ggt. (T1); Veröff: SZ 2015/81

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118249

Im RIS seit

20.09.2003

Zuletzt aktualisiert am

12.04.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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